Asbest

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Was

  • Fest gebundene asbesthaltige Materialien: asbesthaltige Fassadenverkleidungen, Dachschiefer, Isolationsplatten hinter Elektroinstallationen (Elektrotableaus), Bodenbeläge (Floor Flex-Platten), Fensterkitte, Fliesenkleber, Blumenkisten (vor 1981), Leitungsrohre und weitere Anwendungen.
  • Schwach gebundene asbesthaltige Materialien: Wand- und Bodenbeläge (Novilon, Rückseite kartonartig), Hinterlagen von Elektroinstallationen (kartonartig), Fensterbrett-Untersichten (kartonartig), Akustikdeckenplatten, Isolationsmaterialien (z. B. Gewebe/Schnüre/Kissen), Rohrisolationen und weitere Anwendungen.

    Auch Klebstoffe und Dichtungsmassen können Asbest enthalten.

Fest gebundene asbesthaltige Materialien können hier abgegeben werden:

  • Recyclingpark Lottner AG, Schlachthofstrasse 18, 4056 Basel, Tel.: +41 61 386 96 66, Materialabgabe: Mo - Fr 06.30 - 11.45 und 12.45 - 16.45 Uhr, Sa 08.00 - 14.45 Uhr

Achtung: Bei Verdacht auf schwach gebundene asbesthaltige Materialien lohnen sich genauere Abklärungen, speziell wenn Renovationen oder Abbrüche vorgenommen werden sollen.

Fest gebundene asbesthaltige Materialien sind so zu demontieren und transportieren, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden (nicht zerbrechen, sägen, bohren, schleifen und keine Armaturen auf Elektrotableaus entfernen).

Schwach gebundene asbesthaltige Materialien sind durch spezialisierte Firmen auszubauen und zu entsorgen. Achtung Gesundheitsgefährdung! Eine Liste mit SUVA-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen finden Sie auf der SUVA-Homepage.

Die Entsorgung von fest gebundenen Asbestmaterialien ist kostenpflichtig.  

Schwach gebundene Asbestmaterialien sind durch einen SUVA-anerkannten Schadstoffsanierer zu entfernen und daher kostenpflichtig.

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene faserförmige Silikate, die natürlich vorkommen. Diese Materialien sind ausserordentlich hitzebeständig und chemisch sehr stabil. Ausserdem besitzen sie eine hohe thermische und elektrische Isolierfähigkeit.

Man unterscheidet fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte, wobei von letzteren die weit grössere Gefahr ausgeht. In Asbestzementprodukten sind die Asbestfasern fest gebunden, werden also unter normalen Umständen nicht freigesetzt. Bei solchen Produkten, z. B. älteren Eternitplatten, besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Auf eine mechanische Bearbeitung der verdächtigen Materialien sollte aber trotzdem verzichtet werden. Gefahr besteht, wenn die mikroskopisch kleinen Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Im schlimmsten Fall kann Krebs ausgelöst werden.

Asbesthaltige Materialien und solche, bei denen Asbestverdacht besteht, dürfen daher unter keinen Umständen mechanisch bearbeitet (schneiden, schleifen, bohren, zerbrechen, sägen etc.) werden. Seit dem 1.3.1990 dürfen in der Schweiz keine asbesthaltigen Materialien mehr verkauft werden. Laut Angaben der Firma Eternit AG werden in der Schweiz seit 1982 nur noch asbestfreie Blumenkisten hergestellt.

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