Sperrgut

  1. Was / Was nicht
  2. Kosten
  3. Wo / Wann
  4. Wie
  5. Tipp
  6. Wussten Sie, dass...?

Was

  • Sperrgut ist sperriges, brennbares Material, das nicht in den Bebbi-Sack passt.
  • Bettgestelle aus Holz, Sofas, Fauteuils, Schränke, Holzabfälle aus Umbauten oder Gebäudeabbrüchen, Skis und Snowboards, Matratzen, Stühle aus Holz oder Kunststoff, kleine Möbel, Koffer, Besen, Kisten, Holzlatten, Verpackungsholz, kleine Mengen Styropor

Was nicht

  • Kostenpflichtige Abfuhr, pro Vignette CHF 4.50
  • Pro Vignette maximal 10 kg Sperrgut
    (bis 20 kg = 2 Vignetten, bis 30 kg = 3 Vignetten usw.)
  • Die Verkaufsstellen der Sperrgutvignetten sehen sie im Abfuhrplan.
  • Recyclingparks haben jeweils eigene Preislisten und die Bezahlung erfolgt vor Ort.
  • Mengen bis 10 kg können Sie bei der normalen Hauskehrichttour bereitstellen. (Siehe: Abfuhrdaten)
  • Mengen über 10 kg müssen Sie telefonisch anmelden unter Tel. +41 61 267 10 00 oder per Internet bei der Stadtreinigung
  • Bitte jeweils frühestens am Vorabend nach 19 Uhr oder am Abfuhrtag für Hauskehricht bis spätestens 7 Uhr bei jedem Wetter gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen.
  • In den Recyclingparks (Bezahlung jeweils vor Ort oder mit Gratis-Sperrgut-Vignetten)

 

  • Offen und versehen mit der richtigen Anzahl Vignetten
  • Bitte entfernen Sie möglichst alle Metallteile.
  • Lassen Sie beschädigte Möbel reparieren.
  • Anstatt noch brauchbare Gegenstände wegzuwerfen, gibt es folgende Alternativen: verschenken, tauschen, Flohmarkt, Brockenhaus, Inserat, usw.
  • Teurere Qualitätsprodukte sind meist auch langlebigere Produkte.
  • Gut erhaltenes Altholz (z. B. Täfer und Parkett) können Sie als Secondhand-Bauholz weiter verwenden oder bei der Bauteilbörse abgeben.
  • Wenn Abfall illegal im Cheminée oder im Freien verbrannt wird, werden bis zu 1000-mal mehr hochgiftige und krebserregende Substanzen (Dioxine und Furane) freigesetzt, als bei der korrekten Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem kann der Kaminfeger gut erkennen, ob illegal Abfall verbrannt wurde. Er ist gesetzlich verpflichtet, dies zu melden.
  • Wer Sperrgut mit dem Vermerk «Gratis zum Mitnehmen» auf einer Allmend bereitstellt, sich strafbar macht, weil es sich in einem solchen Fall um eine wilde Deponie handelt. Für die Beseitigung widerrechtlich deponierter Abfälle wird zudem eine Umtriebsgebühr erhoben.

Stadtplan

Hier finden Sie die Entsorgungs- und die Vignettenverkaufsstellen in der Stadt Basel. Öffnen Sie für eine bessere Übersicht die Karte in Grossformat