Kleinmengen aus Gewerbebetrieben

Kleinmengen zur Verwertung

Grundsätzlich müssen Betriebe die Entsorgung ihrer Wertstoffe selbst organisieren und die Kosten dafür tragen. Die Mitbenutzung der Sammelstellen (WSS) und der Separatsammlungen für Haushalte ist nur bei Kleinmengen, d.h. Mengen vergleichbar mit der Menge eines normalen Haushaltes, zulässig.

Konkret sind dies:

  • Glas
  • Aluminium- und Weissblechverpackungen
  • Papier und Karton (nicht betriebsspezifisch) bei den offiziellen Abfuhrtagen

Die Entsorgung folgender Wertstoffe ist kostenpflichtig und erfolgt nur auf Anmeldung bei der Sauberkeitshotline 061 267 10 00.

  • Altmetall bis 40 kg
  • Papier und Karton (betriebsspezifisch)

Weitere Details entnehmen Sie dem Abfuhrplan der Stadt Basel. Geeignete Verwertungsbetriebe können Sie der Informationsseite Abfall und Recycling entnehmen.

Kleinmengen Sonderabfälle

Grundsätzlich müssen Betriebe die Entsorgung ihrer Sonderabfälle selbst organisieren und die Kosten dafür tragen.

Kleinbetriebe, d.h. Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen (Art. 13, VVEA), können nicht betriebsspezifische Sonderabfälle, d.h. vergleichbare Sonderabfälle wie aus Haushalten, direkt an die Sonderabfallsammelstelle bei der Stadtreinigung an der Hagenausstrasse 40a bringen. Bis zu 20 kg pro Anlieferung sind kostenlos. Die Differenz bei grösseren Mengen wird verrechnet.

Betriebsspezifische Sonderabfälle können gegen Bezahlung ebenfalls bei der Sonderabfallsammelstelle bei der Stadtreinigung an der Hagenausstrasse 40a abgegeben werden. Es gibt keine Freimenge.

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