Sonderabfälle

Fotografie einer Lieferung von Fässern mit Sonderabfällen

Zu den Sonderabfällen zählen diejenigen Abfälle, die aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder den Menschen einer speziellen Behandlung bedürfen.

Darunter fallen beispielsweise Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Altmedikamente, medizinische Abfälle mit Verletzungsgefahr, Batterien/Akkus oder Altöl. Eine vollständige Liste sowie die zugehörigen Abfallcodes finden Sie in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) oder auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt (BAFU) unter https://www.veva-online.admin.ch/veva/start.cmd.

Vorgehen bei der Entsorgung

Sonderabfälle dürfen Sie nicht mit dem übrigen Abfall vermischen, sondern müssen diese separat entsorgen. Sie dürfen nur an eine Entsorgungsfirma abgegeben werden, die zur Entgegennahme berechtigt ist, d.h. eine kantonale Bewilligung besitzt. Ein Verzeichnis solcher Entsorgungsunternehmen finden Sie auf:

Sie müssen für jeden Sonderabfall, den Sie abgeben wollen, einen offiziellen Begleitschein ausfüllen. Sie können auch einen Online-Begleitschein erstellen. Der Begleitschein ist beim Transport der Sonderabfälle mitzuführen und vom Empfänger / Entsorgungsbetrieb zu unterzeichnen. Ausgenommen sind Kleinmengen unter 50 kg inkl. Gebinde. Hier muss nur beim Empfänger die Adresse und die Betriebsnummer angegeben werden. Die Transportgebinde für den Sonderabfall müssen deutlich sichtbar mit

SONDERABFÄLLE / DÉCHETS SPÉCIAUX / RIFIUTI SPECIALI,

dem Abfallcode oder der Bezeichnung und der Nummer des Begleitscheins beschriftet sein. Der Transporteur darf die Sonderabfälle nur dem auf dem Begleitschein eingetragenen Empfänger übergeben.

Betriebsnummer

Für die Abgabe oder auch Annahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen wird eine Betriebsnummer benötigt. Auskünfte dazu erhalten Sie via mail an veva@bs.ch und neue Nummern auf der Webseite  www.uvek.egov.swiss (Standort beantragen). 

Entsorgungsfirma

Betriebe, die Sonderabfälle entgegennehmen / entsorgen wollen, brauchen dazu eine Empfängerbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Im Kanton Basel-Stadt werden diese Bewilligungen von unserem Amt erteilt.

Der Empfänger resp. die Entsorgungsfirma muss jede Entgegennahme von Sonderabfällen melden. Die Meldung muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ende jedes Quartals durch die Online-Eingabe in die Datenbank des Bundesamtes für Umwelt erfolgen.

Verwertungsmöglichkeiten

Sonderabfälle können zum Teil auch verwertet werden. Bereits etabliert haben sich Verwertungsmöglichkeiten für folgende Sonderabfallarten:

  • Batterien: Diese können in der Schweiz bei der Firma Batrec Industrie AG (Wimmis, BE) recycelt werden. Dabei werden in einem Pyrolyseverfahren die Schwermetalle zurückgewonnen.
  • Lösungsmittel: Auf die Rückgewinnung (und Entsorgung) von organischen Lösungsmitteln haben sich verschiedene Firmen spezialisiert. Siehe die Informationsseite Abfall und Recycling.
  • Leuchtstoffröhren: Die Firma SOVAG, Bereich Lampenrecycling (Schönenwerd, AG) ist spezialisiert auf die umweltgerechte Wiederverwertung von ausgebrannten Entladungslampen. Glas und Metalle aus den Lampen werden als Sekundärrohstoffe gewonnen.

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