 |
Rechtliche Hinweise zur Benützung des Internet-Angebots des Kantons Basel-Stadt
Die
Website www.bs.ch ist das Portal zum "offiziellen Basel", d.h. zu den Behörden des Kantons
Basel-Stadt und der Stadt Basel. Die Ämter und Dienststellen sind in der Regel auf Sub-Sites vertreten
(nach dem Muster www.xy-amt.bs.ch), zum Teil aber auch unter eigenen Domains (zumeist nach dem Muster
www.xy-amt-bs.ch oder www.xy-amt-basel.ch). Die nachstehenden Ausführungen gelten für alle behördlichen
Websites des Kantons. Personen, welche auf Websites des Kantons zugreifen und Informationen abrufen,
erklären sich mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden:
»
Benutzung der Websites » Zugang für Behinderte (Accessibility) »
Haftungsausschluss » Gewährleistungsausschluss »
Verknüpfte Websites (Links) und Framing » Datenschutz »
Schutz des Baselstabes
Benutzung
der Websites Der Kanton unternimmt alle Anstrengungen, um einen sicheren Betrieb
der Websites sicherzustellen. Dennoch können Mängel wie z.B. Datenverlust oder -verfälschung, Virenbefall,
Betriebsunterbruch etc. nicht ausgeschlossen werden. Der Zugriff auf die Websites erfolgt deshalb auf
eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
nach oben
Zugang
für Behinderte (Accessability) Der Kanton Basel-Stadt ist bestrebt, seine Internet-Angebote
auch Behinderten, insbesondere Sehbehinderten, zugänglich zu machen. Das Portal www.bs.ch wurde im Juni
2008 von der Stiftung Zugang für Alle mit der Bestnote (fünf Sterne) ausgezeichnet (Prüfunsgebericht:
pdf-File). Die übrigen Websites werden nach und nach gemäss den Anforderungen der
Accessibility umgestaltet.
nach oben
Haftungsausschluss Der
Kanton lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden ab, die sich aus dem Zugriff auf seine Websites
beziehungsweise auf einzelne Teile davon (wie z.B. heruntergeladene Dokumente) deren Benutzung (bzw.
aus der Unmöglichkeit des Zugriffs oder der Benutzung) oder Links auf andere Websites ergeben.
nach
oben
Gewährleistungsausschluss Der
Kanton verwendet all seine Sorgfalt darauf, dass die Informationen auf den Websites zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung korrekt und aktuell sind und keine Rechte Dritter (insbesondere Rechte des Persönlichkeitsschutzes)
verletzen. Dennoch können weder der Kanton noch einzelne Ämter oder Dienststellen eine Gewährleistung
hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Information machen. Massgebliches
Publikationsorgan ist das Kantonsblatt in der gedruckten Fassung (die elektronische Fassung finden Sie
unter www.kantonsblatt.bs.ch).
nach
oben
Verknüpfte
Websites (Links) und Framing Die Websites enthalten zum Teil Links zu Websites
von Dritten, insbesondere auf private Angebote. Der Kanton übernimmt für deren Inhalt, den darauf angebotenen
Produkten, Dienstleistungen oder sonstigen Angeboten sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
keine Verantwortung. Das Aktivieren eines Links erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Übrigen besteht
kein Anspruch auf das Einfügen von Links auf private Angebote.
Es ist
ohne das ausdrückliche Einverständnis des Webmasters der jeweiligen Website nicht erlaubt, Inhalte kantonaler
Websites in fremde Websites zu framen.
nach
oben
Datenschutz Daten,
insbesondere auch schützenswerte Personendaten, die Sie uns zum Beispiel in einem Kontaktformular oder
mittels e-Mail senden, werden von uns vertraulich behandelt und nur in dem Zusammenhang
genutzt, für den Sie diese uns senden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Übermitteln von Formulardaten
und e-Mails in der Regel nicht sicher ist, dh. dass die Daten von unbefugten Dritten (Hacker) abgefangen
werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, besonders schützenswerte Personendaten nicht via e-Mail
zu senden bzw. zuerst zu prüfen, ob die Übermittlung über ein gesichertes Protokoll erfolgt (z.B. https://,
auch erkennbar am Schloss-Symbol in der Statuszeile Ihres Browsers).
Personendaten
werden im elektronischen Kantonsblatt nach 6 Monaten gelöscht.
Aus diesem Grund werden sämtliche Publikationen - des Sicherheitsdepartements -
des Justizdepartements (Ausnahme: Rubrik «Texte für die Gesetzessammlung») - der Gerichte -
des Handelsregisters - des Grundbuchamtes nach 6 Monaten aus der Volltextsuche
des Kantonsblattes entfernt und sind nur noch in der pdf-Version einsehbar.
nach
oben
Schutz
des Baselstabes Der Baselstab als offizielles Wappen des Kantons Basel-Stadt ist
gemäss dem Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen
vom 5. Juni 1931 geschützt und darf insbesondere nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.
nach
oben
|
 |