Elektroheizung

Was ist neu im Zusammenhang mit Elektroheizungen?

Neu ist die Sanierungspflicht für Elektroheizungen, bei denen die Erstinstallation länger her ist als 25 Jahre. Diese Heizungen sind innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Energiegesetzes (also bis im Jahr 2032) durch Heizungen zu ersetzen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.