Aufgaben und Pflichten für Tankinhaber

Mit den Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2007 setzen wir mehr auf die Eigenverantwortung der Inhaber von Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.

Kontrolle von Heizöltanks

Inhaber von meldepflichtigen Anlagen werden nicht mehr alle 10 Jahre an die fällige Tankkontrolle (Tankrevision) erinnert. Sie müssen selber für die regelmässige Kontrolle, den einwandfreien Betrieb und die Wartung ihrer Anlage sorgen (Art. 22 GSchG siehe unten § Gesetze).

Funktionskontrollen

Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Es bestehen noch ältere einfachwandige erdverlegte Tanks, die durch ein spezielles Leckanzeigegerät (Vollvakuum-Gerät) gesichert sind. Hier ist jedes Jahr eine Funktionskontrolle durchzuführen.

Rechte und Pflichten

Hier finden Sie wichtige Informationen für Tankinhaber.