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Erdverlegte Tanks
Erdverlegte Tanks (zylindrisch oder kugelförmig) bis 250'000 Liter

Erdverlegte Tanks

Erdverlegte Tanks sind mittelgrosse Anlagen aus Stahl oder Kunststoff ab 2'000 bis 250'000 Liter (zylindrisch oder kugelförmig), doppelwandig, deren Zwischenräume mit einem bewilligten Leckanzeigesystem überwacht werden, und müssen die entsprechenden Sicherheitsausrüstungen aufweisen (insbesondere für Treibstofftanks).

Innerhalb von Grundwasserschutzzonen oder -arealen

In den Grundwasserschutzzonen sind erdverlegte Tankanlagen nicht gestattet

Gewässerschutzbereiche Au, Ao, Zu und Zo
Bewilligungspflicht: Ja, die Anlagen sind bewilligungspflichtig
(Baubegehren an das Bauinspektorat).
Tankkontrolle: Ja, ist vorgeschrieben.

Ausserhalb von Grundwasserschutzzonen oder -arealen
Bewilligungspflicht: Nein, nur Meldepflicht
zum Meldeformular

Tankrevision: ist fakultativ
(Empfehlung alle 10 Jahre. Beachten Sie Ihre Versicherungsmodalitäten)

Leckanzeigegeräte:
Die Funktionstüchtigkeit der Leckanzeigesysteme ist bei doppelwandigen Behältern und Rohrleitungen alle zwei Jahre durch eine Fachfirma kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist unaufgefordert dem AUE mittels Kontrollrapport zu melden.

    2.8 Schemenblatt E1 Erdverlegte mittelgrosse Tanks 2008
  2.13 Schemenblatt L4 Rohrleitungen 2008
    2.9 Schemenblatt E2 Erdverlegte mittelgrosse Tanks 2008
  2.12 Schemenblatt L3 Rohrleitungen 2008

Erdverlegte einwandige Lageranlagen
Inhaber von erdverlegten einwandigen Lagerbehältern müssen alle zehn Jahre eine Kontrolle von innen durchführen lassen. Nach den geltenden Übergangsbestimmungen müssen erdverlegte einwandige Lagerbehälter bis zum 31. Dezember 2014 saniert oder ausser Betrieb gesetzt werden. Das AUE empfiehlt Inhabern, sich vor der nächsten fälligen Tankkontrolle von einer Fachfirma beraten zu lassen.

Leckanzeigegeräte:
Die Funktionstüchtigkeit der Leckanzeigesysteme ist bei einwandigen Behältern und Rohrleitungen einmal jährlich durch eine Fachfirma kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist unaufgefordert dem AUE mittels Kontrollrapport
zu melden.

Schlagwörter zu Tankanlagen
» Allgemeines
» Aufbewahrungspflicht
» Ausserbetriesetzung von Anlagen
» Beratung
» Bewilligungs- oder Meldepflicht?
» Bewilligungspflicht
» Befüllen der Lagerbehälter
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