Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist.
Die Behandlung von Abfällen hat immer eine mehr oder weniger grosse Belastung der Umwelt zur Folge. Sie sollen deshalb nach geltendem Recht soweit als möglich vermieden werden. Fallen trotzdem Abfälle an, sind sie primär zu verwerten oder - wenn dies undurchführbar ist - auf umweltverträgliche Weise zu entsorgen.
Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt ist auf kantonaler Ebene für den Vollzug der Abfallgesetzgebung und die Koordination der Abfallwirtschaft verantwortlich. Es fördert die Abfallvermeidung durch gezielte Projekte und beaufsichtigt die Verwertung und Entsorgung der im Haushaltbereich sowie in Industrie und Gewerbe anfallenden Abfälle. Das AUE bewilligt und überwacht zudem die im Kanton ansässigen Anlagen zur Abfallbehandlung.
Im Rahmen seiner Vollzugstätigkeit erbringt das AUE für Industrie und Gewerbe, sowie alle übrigen an der Abfallwirtschaft interessierten, umfangreiche Beratungsdienstleistungen.
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