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Zu den Elektro- und Elektronikabfällen zählt man alle elektrisch betriebenen Geräte aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik, Haushaltgeräte, Spielzeuge und Lampen, sowie die einzelnen elektronischen Bauteile der genannten Geräte.
Beispiele für Elektrogeräte sind z.B. Küchenmaschinen, Haartrockner, Fernseher, Radios, Staubsauger, Stereoanlagen. Beispiele für Elektronikgeräte sind Computer, Monitore, Drucker etc.
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