
Wer die Umwelt belastet, soll auch für die entstandenen Schäden aufkommen. Dieser Grundsatz ist im
Schweizerischen Umweltschutzgesetz verankert. Für den Bereich «Abfall» bedeutet dies, dass die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen den Abfall-Verursachern belastet werden müssen. In den meisten Gemeinden der Schweiz wurden daher die Abfallsack-Gebühren eingeführt, so auch in Basel im Jahr 1993.

Die Sackgebühren haben den positiven Effekt, dass das Recycling gefördert wird. Es werden weniger Rohstoffe verbraucht und somit die Umwelt geschont (zum Teil wird das Recycling erst durch die Entsorgungsgebühren finanziell attraktiv). So wurden zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt vor der Einführung der Sackgebühren (1992) rund 70'000 t Siedlungsabfälle aus Haushalten verbrannt und nur 15'000 t Wertstoffe dem Recycling zugeführt. Heute hat sich die Situation verbessert: Rund
35'500 t verbrannten Haushaltabfällen (Kehricht, Sperrgut) stehen
34'000 t separat gesammelte Abfälle gegenüber (Werte von 2009; siehe dazu auch das
Stichwort Statistik).

Gebührensäcke können im Handel an der Kasse oder beim Kundendienst bezogen werden. Einzelne Gebührensäcke sind im Stadtladen erhältlich.
Der Regierungsrat hat die Abfallgebühren per 1. Dezember 2008 angehoben. Dieser Schritt wurde notwendig, um die Sackgebühren der Teuerung anzupassen (seit Einführung der Sackgebühr im Jahr 1993 wurden die Sackgebühren nie erhöht).
In der Stadt Basel werden folgende
Abfallgebühren verlangt:
Hauskehricht:
17 l CHF 1.20
35 l CHF 2.30
60 l CHF 3.30
(jeweils inkl. Abfallsack)
Sperrgut:
Sperrgutvignette: CHF. 4.50
für Sperrgutmenge bis 10 kg wird eine Vignette benötigt, für 20 kg
2 Vignetten etc..
Grünabfuhr:
Grünabfuhrvignette: CHF 3.-- (Bündel)
Grünabfuhrvignette: CHF 14.-- (für Container bis 350l Inhalt)