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«Siedlungsabfälle» sind die aus Haushalten stammenden Abfälle sowie andere Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung (Technische Verordnung über Abfälle, Art. 3).

Die Kantone besitzen das Monopol für die Entsorgung von Siedlungsabfällen (Bundesgesetz über den Umweltschutz, Art. 31b).

Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle erheben die Kantone kostendeckende Gebühren, welche durch die Abfallverursacher bezahlt werden müssen, s. Bundesgesetz über den Umweltschutz, Art. 32a sowie Umweltschutzgesetz Basel-Stadt, Art. 33a.

In der Stadt Basel dürfen Siedlungsabfälle aus Haushalten nur in den offiziellen Abfallsäcken («Bebbi-Sack») bereitgestellt werden. Zusätzlich bietet die Abfallentsorgung des Tiefbauamtes auch für Private eine Entsorgung in Kleincontainern an; die Entsorgungsgebühr wird hierbei nach Gewicht verrechnet (Verordnung über Abfallgebühren).

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