Sammelstellen In den Recyclingparks kann Altholz (kostenpflichtig) abgegeben und dem Recycling zugeführt werden.
Separatsammlungen Im Kanton Basel-Stadt werden keine speziellen Sammeltouren für Altholz durchgeführt. Grössere Holzstücke können der Grobsperrgutabfuhr mitgegeben werden.
Verbrennungsverbot Es ist im Kanton Basel-Stadt verboten, Holzabfälle im Freien zu verbrennen. Ausgenommen hiervon sind Abfälle aus Feld, Wald oder Garten, die unter folgenden Bedingungen ausserhalb des Siedlungsgebietes verbrannt werden dürfen:
Die Pflanzen können unter den gegebenen Umständen nicht aufgeschichtet, gemulcht oder weggeführt werden.
Es soll die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten verhindert werden.
Beim Verbrennen muss zudem folgendes beachtet werden:
Es dürfen nur kleine und kontrollierte Feuer gemacht werden.
Es dürfen keine Zündhilfsmittel (wie z.B. Benzin) verwendet werden.
Die Pflanzen dürfen nicht in frischem und belaubten Zustand verbrannt werden.
Innerhalb des Siedlungsgebietes dürfen ohne Bewilligung keine Holzabfälle oder Grünabfälle verbrannt werden.