zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Amt für Umwelt und Energie
Navigation Hauptkapitel / Home / Wir über uns / Dienstleistungen Fachbereiche Häufig gestellte Fragen / News / Links / /
Metanavigation Suche / Kontakt
Illustration Abfälle
Altholz
Illustration Abfälle
Enthält Unterkapitel Energie
Enthält Unterkapitel Lärm
Enthält Unterkapitel Gewässer / Grundwasser / Tankanlagen
Enthält Unterkapitel Abwasser
Navigation Unterkapitel Abfälle
Enthält Unterkapitel Abfall A-Z
Enthält Unterkapitel Siedlungsabfälle
Enthält Unterkapitel Industrie- und Gewerbeabfälle
Enthält Unterkapitel Sonderabfälle
Enthält Unterkapitel Bauabfälle
Enthält Unterkapitel Elektro- und Elektronikabfälle
Navigation Unterkapitel Verwertbare Abfälle
Definition
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungen
Papier / Karton
Glas
Weissblech / Aluminium
Altmetalle
Altholz
Kunststoffe
Textilien
Bioabfälle
Bio-Klappe
Enthält Unterkapitel Schulungsangebote
Enthält Unterkapitel Altlasten
Enthält Unterkapitel Fachübergreifendes
Enthält Unterkapitel Landwirtschaft
Sammelstellen
In den Recyclingparks kann Altholz (kostenpflichtig) abgegeben und dem Recycling zugeführt werden.








Separatsammlungen
Im Kanton Basel-Stadt werden keine speziellen Sammeltouren für Altholz durchgeführt. Grössere Holzstücke können der Grobsperrgutabfuhr mitgegeben werden.

Verwertungsunternehmen
» Entsorgungsverzeichnis Nordwestschweiz

Verbrennungsverbot
Es ist im Kanton Basel-Stadt verboten, Holzabfälle im Freien zu verbrennen. Ausgenommen hiervon sind Abfälle aus Feld, Wald oder Garten, die unter folgenden Bedingungen ausserhalb des Siedlungsgebietes verbrannt werden dürfen:

Die Pflanzen können unter den gegebenen Umständen nicht aufgeschichtet, gemulcht oder weggeführt werden.

Es soll die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten verhindert werden.

Beim Verbrennen muss zudem folgendes beachtet werden:

Es dürfen nur kleine und kontrollierte Feuer gemacht werden.

Es dürfen keine Zündhilfsmittel (wie z.B. Benzin) verwendet werden.

Die Pflanzen dürfen nicht in frischem und belaubten Zustand verbrannt werden.

Innerhalb des Siedlungsgebietes dürfen ohne Bewilligung keine Holzabfälle oder Grünabfälle verbrannt werden.

Links zum Thema Holz-Recycling
» Abfallwegweiser Altholz BAFU
» Studie zum Schadstoffgehalt von Holzabfällen (BAFU)
» Vereinigung Holzenergie
» Energieholzbörse
» Briketttieranlagen Holzplattform
» Was tun mit alten Eisenbahnschwellen?

Druckversion