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Für Zwischenlager von Abfällen oder Anlagen zum Sortieren, Behandeln oder
Verwerten von Abfällen ist eine Betriebsbewilligung unseres Amtes nötig.
Die Betriebsbewilligung wird erteilt, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage
Gewähr für eine umweltverträgliche Ausführung ihrer Tätigkeiten
bieten.
Dies bedeutet, dass Belastungen der Luft, des Wassers oder des Bodens nach dem Stand der
Technik vermieden werden. Zudem muss die Kontrolle der Anlage und ihrer
Schadstoffemissionen jederzeit gewährleistet sein.
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