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Für Zwischenlager von Abfällen oder Anlagen zum Sortieren, Behandeln oder Verwerten von Abfällen ist eine Betriebsbewilligung unseres Amtes nötig.

Die Betriebsbewilligung wird erteilt, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage Gewähr für eine umweltverträgliche Ausführung ihrer Tätigkeiten bieten.

Dies bedeutet, dass Belastungen der Luft, des Wassers oder des Bodens nach dem Stand der Technik vermieden werden. Zudem muss die Kontrolle der Anlage und ihrer Schadstoffemissionen jederzeit gewährleistet sein.
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