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Verwertbare Abfälle sind diejenigen Abfälle, die nach Anwendung eines entsprechenden Verfahrens wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Sie dienen dort als Rohstoffe für die Produktion neuer Güter. Da die Rohstoffe mehrfach einen Stoffkreislauf durchlaufen, spricht man auch von «Recycling».

Beispiele für verwertbare Abfälle sind z.B. Altpapier (kann zur Produktion von neuem Papier verwendet werden) oder Altmetall (kann eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden).

Für Industrie und Gewerbe gelten folgende Grundsätze:

Aufzählungspunkt Betriebe sind dazu verpflichtet, verwertbare Abfälle, sofern technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, dem Recycling zuzuführen.

Aufzählungspunkt Es ist nicht erlaubt, verwertbare Abfälle mit dem übrigen Siedlungsabfall zu mischen.

Aufzählungspunkt Betriebe müssen die Entsorgung ihrer Wertstoffe selber organisieren und die Kosten dafür tragen. Eine Mitbenutzung der Sammelstellen und der Separatsammlungen für Haushalte ist nur bei Kleinmengen zulässig (Menge vergleichbar mit der Menge eines normalen Haushaltes).

Aufzählungspunkt Geeignete Verwertungsbetriebe können dem Entsorgungsverzeichnis Nordwestschweiz entnommen werden.



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