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Das Amt für Umwelt und Energie ist für den hoheitlichen Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung verantwortlich. Es beurteilt, bewilligt und überwacht die Einleitung von verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser in die öffentliche Kanalisation und die Gewässer. Zudem ist es für die Generelle Entwässerungsplanung zuständig. Im Rahmen seiner Vollzugstätigkeit berät das Amt Bauherren, Architekten, Ingenieure sowie Industrie- und Gewerbebetriebe im Hinblick auf die Einhaltung der abwasserspezifischen Bestimmungen in Punkto Abwasserqualität bzw. die allenfalls notwendigen Massnahmen zur Abwasservorbehandlung.

Für den baulichen Bereich der Liegenschaftsentwässerung und der öffentlichen Kanalisation, wie auch das dafür notwendige Kanalisationsbewilligungsverfahren ist das Tiefbauamt zuständig. Wer Abwasser in die Kanalisation einleitet bezahlt eine Ableitungs- und Reinigungsgebühr. Gebührenpflichtig ist sowohl das in die Kanalisation eingeleitete Schmutzwasser als auch die Ableitung von Regenwasser in der Kanalisation.

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