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Ausgangslage
Gewerbliche Abwässer können Schadstoffe wie gelöste Schwermetalle, Mineralöl oder organische Lösungsmittel enthalten, die keinesfalls in grösseren Mengen in die Entwässerungssysteme oder ein Gewässer gelangen dürfen. Ein zentrales Anliegen des Gewässerschutzes besteht deshalb darin, die abwasserseitigen Schadstoffemissionen aus gewerblichen Prozessen möglichst niedrig zu halten. In vielen Gewerbebetrieben unseres Kantons müssen demnach belastete Abwässer an ihrem Anfallsort erfasst und vorbehandelt bzw. von den Schadstoffen befreit werden. In die öffentliche Kanalisation dürfen nur jene Abwässer abgeleitet werden, die in ihrer Beschaffenheit den Anforderungen der eidgenössischen
Gewässerschutzgesetzgebung genügen.



Detaillierte Informationen
Informationen und Unterlagen über alle rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Aspekte der gewerblichen Abwasserbehandlung erhalten sie, wenn Sie die nachstehenden Begriffe anwählen.

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