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Ausgangslage
Gewerbliche Abwässer können Schadstoffe wie gelöste Schwermetalle,
Mineralöl oder organische Lösungsmittel enthalten, die keinesfalls in
grösseren Mengen in die Entwässerungssysteme oder ein Gewässer gelangen
dürfen. Ein zentrales Anliegen des Gewässerschutzes besteht deshalb darin, die
abwasserseitigen Schadstoffemissionen aus gewerblichen Prozessen möglichst niedrig zu
halten. In vielen Gewerbebetrieben unseres Kantons müssen demnach belastete
Abwässer an ihrem Anfallsort erfasst und vorbehandelt bzw. von den Schadstoffen befreit werden. In die öffentliche Kanalisation
dürfen nur jene Abwässer abgeleitet werden, die in ihrer Beschaffenheit den
Anforderungen der eidgenössischen
Gewässerschutzgesetzgebung genügen.

Detaillierte Informationen
Informationen und Unterlagen über alle rechtlichen, fachlichen und organisatorischen
Aspekte der gewerblichen Abwasserbehandlung erhalten sie, wenn Sie die nachstehenden
Begriffe anwählen.
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