Das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum hat während den letzten hundert Jahren auch Spuren im Boden und Untergrund hinterlassen. Die Belastung entstand durch den sorglosen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen in Industrie und Gewerbe sowie mangelnde Umweltschutzmassnahmen bei der Entsorgung von Abfällen (Deponien). Auch Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten können verantwortlich sein.

Die gesetzliche Basis, um dieses unerwünschte Erbe zu beseitigen, wurde 1998 mit der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) geschaffen. Gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG) schreibt die Altlasten-Verordnung u. a. die Erstellung eines öffentlichen Katasters der belasteten Standorte vor: Die Kantone sind aufgefordert, belastete Standorte zu ermitteln und abzuklären, wo Handlungsbedarf ist.
Was sind belastete Standorte bzw. Altlasten?
Belastete Standorte sind Orte, die aufgrund früherer industrieller bzw. gewerblicher Tätigkeiten, Ablagerungen oder Unfällen mit Schadstoffen belastet sind.
Altlasten sind belastete Standorte, bei denen feststeht, dass sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt führen oder bei denen die konkrete Gefahr dazu besteht. Altlasten sind nach dem Gesetz sanierungsbedürftige belastete Standorte.
Nur bei einem kleinen Teil der belasteten Standorte handelt es sich um Altlasten.
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