zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Amt für Umwelt und Energie
Navigation Hauptkapitel / Home / Wir über uns / Dienstleistungen Fachbereiche Häufig gestellte Fragen / News / Links / /
Metanavigation Suche / Kontakt
Illustration Altlasten
Bedeutung eines Katastereintrags
Illustration Altlasten
Enthält Unterkapitel Energie
Enthält Unterkapitel Lärm
Enthält Unterkapitel Gewässer / Grundwasser / Tankanlagen
Enthält Unterkapitel Abwasser
Enthält Unterkapitel Abfälle
Navigation Unterkapitel Altlasten
Auskunft zur Grundstückbelastung
Enthält Unterkapitel Kataster der belasteten Standorte
Navigation Unterkapitel Katastereintrag - was nun?
Wann erfolgt ein Eintrag?
Bedeutung eines Eintrags
Zweifel am Eintrag
Enthält Unterkapitel Untersuchung, Überwachung, Sanierung
Bauen auf belasteten Standorten
Enthält Unterkapitel Fachübergreifendes
Enthält Unterkapitel Landwirtschaft

Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass Schadstoffe oder Abfälle im Untergrund vorhanden sind, werden in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Längst nicht bei allen belasteten Standorten ist mit schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt zu rechnen. Seitens der Behörde werden daher die belasteten Standorte in untersuchungsbedürftige und nicht-untersuchungsbedürftige Standorte unterteilt (Art. 5 Abs.4 AltlV).

Bei nicht untersuchungsbedürftigen Standorten ist mit keiner Gefährdung der Umwelt zu rechnen. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Beim Vorliegen eines Bauvorhabens, einer Nutzungsänderung oder einer Entsiegelung muss allerdings geprüft werden, ob durch die bauliche Massnahme eine Umweltgefährdung entstehen kann.

Bei untersuchungsbedürftigen Standorten kann dagegen das Eintreten von schädlichen oder lästigen Einwirkungen nicht ausgeschlossen werden. Unabhängig von Bauvorhaben sind Altlasten-Voruntersuchungen durchzuführen, um abzuklären, ob die Standorte überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind.

Druckversion