Bei der Erteilung von Auskünften zur Belastungssituation muss zwischen dem öffentlichen Kataster der belasteten Standorte und dem nicht-öffentlichen Verdachtsflächen-Verzeichnis unterschieden werden. Das Verdachtsflächen-Verzeichnis dient dem Amt als interne Arbeitsgrundlage; u. a. für die Erstellung des Katasters und für die Beurteilung von Baugesuchen. In ihm sind Flächen/Standorte verzeichnet, wo Belastungen vermutet werden. Das Verdachtsflächen-Verzeichnis wird fortlaufend überarbeitet und mittelfristig in den offiziellen Kataster der belasteten Standorte überführt (siehe Bearbeitungsstand des Katasters der belasteten Standorte). Infolgedessen ist ein grosser Teil der Betriebsstandorte (noch) im Verdachtsflächen-Verzeichnis aufgeführt.

Das Verdachtsflächen-Verzeichnis ist nicht öffentlich. Auskünfte erhalten nur Grundeigentümer bzw. Personen, welche über eine Vollmacht der Grundeigentümer verfügen. Das Gesuch um Einsichtnahme ist auf dem schriftlichen Weg beim AUE zu stellen. Eine allfällige Vollmacht des Eigentümers muss dem Gesuch beigelegt werden. Die Auskunft über die Verdachtsfläche erfolgt schriftlich.
Der offizielle Kataster der belasteten Standorte ist öffentlich. Der online Zugriff auf den bereits bearbeiteten Teil des Katasters der belasteten Standorte ist unter Kataster der belasteten Standorte zu finden. Schriftliche Katasterauszüge mit zusätzlichen Informationen können zu den üblichen Öffnungszeiten im AUE von jeder Person eingesehen werden. Es genügt, dass für die Einsichtnahme ein begründetes Interesse glaubhaft gemacht wird. Für die blosse Einsichtnahme werden keine Gebühren verlangt. Für die Herstellung von Fotokopien und weiteren Auskünften wird eine Gebühr zwischen CHF 50,- und 200.- verlangt.
|