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Kataster der belasteten Standorte
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Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und zu führen. Darin werden ausschliesslich Standorte eingetragen, deren Belastung feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Sie werden eingeteilt in:

Aufzählungspunkt Ablagerungsstandorte: Es handelt sich um stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und andere Abfallablagerungen.

Aufzählungspunkt Betriebsstandorte: Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in Betrieb stehenden Anlagen oder Betrieben stammt, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Aufzählungspunkt Unfallstandorte: Standorte, die wegen ausserordentlicher Ereignisse, einschliesslich Betriebsstörungen, belastet sind.

belastete Standorte

Der Kataster der belasteten Standorte muss öffentlich zugänglich sein (Art. 32c Abs.2 USG). Die wichtigsten Katasterdaten des Kantons Basel-Stadt sind im Internet einsehbar. Zu beachten ist, dass der im Internet veröffentlichte Kataster noch nicht vollständig ist. Auf der Karte sind nur diejenigen Standorte dargestellt, die rechtskräftig und nach Rücksprache mit der Grundeigentümerschaft in den Kataster eingetragen sind. Er wird monatlich ergänzt (siehe Bearbeitungsstand). Die Information, dass ein Grundstück nicht im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist, bietet deshalb keine Gewähr dafür, dass auch effektiv keine Belastungen im Untergrund bestehen.

Online-Zugriff auf den Kataster der belasteten Standorte

Wozu dient der Kataster?

Der Kataster der belasteten Standorte soll verhindern, dass mit Abfällen belastete Standorte übersehen werden und die Umwelt gefährden. Tiefreichende Verunreinigungen des Untergrundes, welche das Grundwasser beeinträchtigen, sollen identifiziert und in der Folge saniert werden. Nebst dem Schutz des Grundwassers dient der Kataster auch zur Kontrolle der vorschriftsgemässen Entsorgung von verschmutztem Aushub. Damit soll das Verschleppen von Belastungen und die Gefährdung anderer Umweltgüter verhindert werden.

Der Kataster der belasteten Standorten ist öffentlich zugänglich. Mit seiner Hilfe sollen Personen, die ein Grundstück erwerben, bebauen oder umnutzen wollen, die Möglichkeit erhalten, sich ohne grossen Aufwand über das Wesentliche zu informieren.

Der Standortinhaber muss zum Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte Stellung nehmen können. Er nimmt aktiv an der Standorterhebung teil und erhält frühzeitig zuverlässige Informationen über allfällige Belastungen auf seinem Grundstück.

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