Die Abklärung der Belastungssituation und der Umweltgefährdung an einem Standort geschieht in der Regel schrittweise. Nach jeder Etappe findet seitens des AUEs eine Beurteilung statt: Es wird über die Notwendigkeit eines nächsten Schrittes entschieden bzw. das weitere Vorgehen mit dem Standortinhaber besprochen. Damit lässt sich auf wirkungsvolle und kostengünstige Art und Weise feststellen, ob der betroffene Standort belastet ist, überwacht oder gar saniert werden muss, oder ob sich im Gegenteil weitere Massnahmen erübrigen.

Grundsätzlich wird bei einem untersuchungsbedürftigen Standort folgendermassen vorgegangen:
In einem ersten Schritt wird die Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit anhand einer Voruntersuchung abgeklärt.
 Ergibt die Voruntersuchung, dass es sich weder um einen überwachungs- noch sanierungsbedürftigen Standort handelt, so wird der Standort in den Kataster eingetragen. In einzelnen Fällen zeigt die Voruntersuchung auch, dass der Standort entgegen den Erwartungen gar nicht belastet ist und damit aus dem Kataster entlassen bzw. nicht in den Kataster eingetragen wird.
 Ergeben die Resultate der Voruntersuchung, dass es sich um einen überwachungsbedürftigen Standort handelt, so muss in einem nächsten Schritt eine Überwachung konzipiert werden.
 Ergeben die Daten der technischen Voruntersuchung, dass es sich um einen sanierungsbedürftigen Standort (= Altlast) handelt, so werden in einem nächsten Schritt die Ziele und die Dringlichkeit einer Sanierung festgelegt. Dies geschieht mittels einer Detailuntersuchung.
 Bei einem sanierungsbedürftigen Standort (Altlast) wird in einem dritten Schritt die Sanierung projektiert, durchgeführt und überwacht.
Wichtig: Eine Sanierung bzw. Überwachung eines Standortes ist in den wenigsten Fällen notwendig
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