 Privatpersonen und Firmen erhalten in Basel-Stadt Förderbeiträge für Energieeffizienz und erneuerbare Energie. Grundlage dazu bieten das Energiegesetz und die entsprechende Verordnung. Die Beiträge werden mit der Förderabgabe finanziert. Beiträge für Gebäudesanierungen müssen VOR Baubeginn beantragt werden; die übrigen Beiträge können bis maximal ein Jahr nach Beendigung der Arbeiten beim Amt für Umwelt und Energie mit einem Fördergesuch beantragt werden. Die Höhe der Beiträge ist im Anhang 4 der Verordnung ersichtlich. Zu berücksichtigen ist, dass Pauschalbeiträge gemäss Energiegesetz § 13 in der Höhe allenfalls reduziert werden bis auf max. 40% des Investition.
Der Kanton Basel-Stadt bezahlt Beiträge für:
Gebäudesanierungen

Mehr zu den Beiträgen finden Sie hier.
Liste der energetisch sanierten Gebäude 1. Quartal 2012
Sonnenenergieanlagen Thermische und photovoltaische Sonnenenergieanlagen helfen mit, den Verbrauch an nicht erneuerbaren Energien zu senken. Deshalb werden Sonnenenergieanlagen mit namhaften Förderbeiträgen unterstützt (max. 40% der Investition).
Niedrigenergie-Neubauten Neubauten erhalten Förderbeiträge, wenn der Heizwärmebedarf deutlich tiefer liegt als die kantonalen Vorschriften erfordern. Die Details werden in der zukünftigen Energieverordnung geregelt.
Wärmepumpen, Holzheizungen Förderberechtigt sind Wärmepumpen, Holzheizungen und andere Haustechnikanlagen, die erneuerbare Energie nutzen.
Elektrofahrzeuge Förderberechtigt sind E-Bikes, E-Scooter und E-Trottinetts. Hier finden Sie das entsprechende Fördergesuch.
Die Höhe der Beiträge ist pauschal festgesetzt im Anhang 4 der Verordnung. Für Grossanlagen entspricht der Beitrag dem Wert der eingesparten Energie während der Lebensdauer oder maximal 20 Jahren oder bis zur Wirtschaft- lichkeit der Anlage. Die «eingesparte Energie» ist also die Differenz zwischen dem «Verbrauch nach Stand der Technik» und dem «effektiven Verbrauch der geförderter Anlage». Massnahmen und Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen sind gesetzlich vorgeschrieben und deshalb nicht beitragsberechtigt. Ebenfalls keine Beiträge erhalten Oel- oder Gas betriebene Heizkessel, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Fernwärmeumformer.
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