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Damit die geförderten Gesamtsanierungen fachgerecht ablaufen, hat das AUE Energiecoaches verpflichtet. Dieses sind anerkannte und unabhängige Fachleute, die eine grosse Erfahrung in Bauenergiefragen haben. Die Coaches helfen Ihnen herauszufinden, ob sich bei Ihrer Liegenschaft eine Sanierung lohnt, und welches die beste Lösung ist. Falls Sie sich zu einer Sanierung entschliessen, helfen sie Ihnen, Fördergelder zu beantragen und beraten sie Sie auch bei der Umsetzung.

An die Kosten des Energiecoaches leistet das AUE einen namhaften Beitrag resp übernimmt sie ganz. Er begleitet Ihr Gesamtsanierungsvorhaben und bezeugt dies durch die Mitunterschrift unter Ihr Fördergesuch. Seinerseits kann der Energiecoach nach Beendigung seiner Arbeiten ein Fördergesuch für seine Tätigkeit einreichen, das Sie ebenfalls mit unterschreiben.

Dank dem Energiecoach minimieren Sie nicht bloss Ihren Aufwand – Sie können auch sicher sein, dass Ihr Projekt nach allen Regeln der Kunst abläuft.

Download Liste der Energiecoaches für Gesamtsanierungen.

Abschnitt für Energiecoaches:

Förderbeiträge Coaching
Ein/Zweifamilienhaus            100% der Kosten, maximal CHF 2'500.--
Mehrfamilienhaus:                 100% der Kosten, maximal CHF 3'000.--

Vorgehen aus Sicht des Energiecoaches:

1. Mit LiegenschaftseigentümerIn Begleitung der Gesamtsanierung vereinbaren.

2. Die Notwendigkeit eines Baugesuchs abklären. Ein solches ist - im Gegensatz zu andern Kantonen - in BS bei Gesamtsanierungen oftmals erforderlich.

3. Gesuch Förderbeitrag BONUS GESAMTSANIERUNG zusammen mit Bauherrschaft einreichen.

4. Bei Vorliegen der Beitragszusicherung, Projektbegleitung starten. Dabei ist zu beachten, dass sich Projektbegleitung und -ausführung nicht vereinen lassen. Demzufolge darf auch der notwendige Wärmeschutznachweis (Systemnachweis nach SIA 380/1) nicht vom Coach erstellt werden.

5. Nach Beendigung der Gesamtsanierung: Ausführungsbestätigung Gesuch Förderbeitrag BONUS GESAMTSANIERUNG zusammen mit Bauherrschaft einreichen.

6. Gesuch Förderbeitrag ENERGIECOACH GESAMTSANIERUNG einreichen.

Allgemeine Rahmenbedingungen
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche geprüft.
- Die Fördergesuche der Bauherrschaft müssen vor der Projektbegleitung beim AUE eingereicht werden.
- Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
- Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Projektbegleitung zu kontrollieren.
- Der/die GesuchstellerIn ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
- Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert zwei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.

Technische Rahmenbedingungen
- Förderberechtigt sind Begleitungen von Gesamtsanierungen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000.
- Vom/von der LiegenschaftseigentümerIn liegt eine Absichtserklärung für eine energetische Gesamtsanierung vor.
- "Sollbruchstelle": Wird nach Phase 1 der Projektbegleitung (=Konzeptberatung) das Projekt Gesamtsanierung abgebrochen, vergütet der Kanton sechs Arbeitsstunden à Fr. 125.-.

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