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Wie entstand das Kontrollkonzept?
Im Kanton Basel-Stadt sind maschinelle Einrichtungen - darunter fallen auch Heizungen mit
den Feuerungsaggregaten - bewilligungspflichtig.
Die Ölfeuerungsverordnung aus dem Jahre 1933 legte den Grundstein zum heutigen Feuerungskontrollkonzept, denn darin wurde die jährliche Wartung der Feuerungsanlage vorgeschrieben.
Dabei fällt der präventive Charakter der Massnahmen ins Auge, denn Vorbeugen ist
besser als Heilen. Voraussetzung dafür ist jedoch der gute Wille und die
Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Daher basiert das Konzept auf enger Zusammenarbeit mit den Unternehmern (d.h. den
verantwortlichen Fachleuten) sowie den Anlagebetreibern/-innen, Eigentümern/-innen
und den Verwaltungen.
Die langlebige Verordnung aus dem Jahre 1933 wurde 1994 abgelöst!
Wie machen wir es heute?
Missstände bei den Feuerungsanlagen (Emissionsklagen, Brandfälle und
Ölunfälle) erforderten neue gesetzliche Bestimmungen. Deshalb begann die
Behörde in den siebziger Jahren erfolgreich mit der Feuerungskontrolle. Was heisst
das konkret?
Alle zwei Jahre werden die Eigentümer/-innen oder deren Vertreter/-innen mittels
eines speziellen Rapportformulars, versehen mit der Adresse, den technischen Daten und den
Emissionsgrenzwerten, zur Brennerrevision mit integrierter Feuerungskontrolle
aufgefordert. Eine Feuerungsfachperson führt die Revision aus, stellt sicher, dass
die Anlage optimal eingestellt ist und trägt die Abgas-Messwerte im Rapport ein. Um
die Qualität zu sichern, muss das Unternehmen unter der Leitung einer
Feuerungsfachperson mit eidgenössischem Fachausweis stehen. Der/Die
Anlagebetreiber/-in sorgt für die fristgerechte Zusendung dieses Rapports an die
Heizungskontrolle.
Dort werden die Daten im EDV-Programm registriert und ausgewertet.
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