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Warum Massnahmenplan?
Gemäss der Luftreinhalteverordung (LRV) des Bundes sind die Kantone verpflichtet,
einen Massnahmenplan zu erstellen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, das trotz
vorsorglicher Emissionsbegrenzungen übermässige Immissionen verursacht werden.
Wenn also einer oder mehrere Schadstoffe in der Luft die LRV-Immissionsgrenzwerte
überschreiten, müssen die jeweiligen Kantone zusätzliche Massnahmen
ergreifen um die Luftqualität zu verbessern.
Wie alle schweizerischen Ballungszentren sind auch der Kanton Basel-Stadt und die
angrenzenden Belastungsgebiete des Kantons Baselland davon betroffen. Aus dem
Luftreinhalteplan beider Basel entstand so der Massnahmenplan für die beiden Kantone, welcher am 20. Februar 1990 durch beide Regierungen
beschlossen wurde.
Die Heizungskontrolle und der Massnahmenplan
Ein Bestandteil dieses Massnahmenplanes ist die Verordnung über die Verschärfung
von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen, vom 14. August 1990, wirksam
per 1. September 1990 (Massnahmenverordnung).
Damit erhielt die Heizungskontrolle die Aufgabe, die entsprechenden Feuerungsanlagen in
den gesetzeskonformen Zustand zu überführen.
Betroffen sind Anlagen, die eine Feuerungswärmeleistung von über 70 kW aufweisen
- also im Normalfall keine Einfamilienhäuser - und bei der Sanierung mindestens 17
Jahre alt sind.
Gemäss einer Erhebung im Jahre 1990 fallen rund 3000 Feuerungsanlagen unter diese
Kriterien.
Für 2733 Anlagen (Stand Januar 2000) wurde bereits eine Sanierungsverpflichtung
zugestellt. Von diesen Feuerungen sind erfreulicherweise schon 2344 saniert worden.
Bis ins Jahr 2009 fallen noch 878 Anlagen zur Sanierung an.
Durch diese einschneidenden Massnahmen ist in den Belastungsgebieten eine jährliche
Stickoxidreduktion von rund 450 Tonnen zu erwarten.
In gleicher Grössenordnung wird der CO2-Ausstoss reduziert. Dabei wird auch
beträchtlich Energie gespart, denn neue Anlagen verbrauchen wesentlich weniger zur
Deckung des Wärmeleistungsbedarfs.
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