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Firmen, die Betriebsstätten im Kanton Basel-Stadt haben, erhalten einen Arbeitsplatz-Bonus, der aufgrund der im Vorjahr im Kanton bezahlten Lohnsumme festgelegt wird. Der Bonussatz wird jedes Jahr neu festgelegt er beträgt:
Bonussatz in % der ALV-Lohnsumme
Wenn Sie in der Datenbank des Stromspar-Fonds erfasst sind, erhalten Sie jedes Jahr automatisch ein Antragsformular, mit dem Sie die massgebende Lohnsumme deklarieren können.
Was müssen Sie tun wenn: …sich Ihre Firma neu im Kanton Basel-Stadt niedergelassen hat oder Sie eine Firma neu gegründet haben und Arbeitgeber sind?
…Sie neu selbstständig Erwerbender sind?
...Sie wissen möchten, ob Ihnen eine teilweise Rückerstattung für energieintensive Betriebe gewährt wird?
Wenn Sie kein Antragsformular erhalten haben, obwohl die obengenannten Bedingungn erfüllt sind, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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