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Wieso wurde das System Lenkungsabgabe / Bonus überhaupt eingeführt? Die Initiative "Energiekanton 2000" hat dazu geführt, dass der Grosse Rat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines neuen Energiegesetzes beauftragt hat. Dieses wurde 1998 vom Grossen Rat genehmigt. Eine der wesentlichsten Neuerungen in diesem Gesetz war die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Strom. Diese Lenkungsabgabe sollte aber nicht die Staatskasse fliessen, sondern vollumfänglich wieder an die Bevölkerung und die Betriebe im Kanton Basel-Stadt ausbezahlt werden.
Die Lenkungsabgabe wurde aber nicht isoliert eingeführt. Sie hat eine deutliche Senkung der Strompreise, die gleichzeitig vorgenommen wurde, aufgefangen. Für durchschnittliche Stromverbraucherinnen und -verbraucher haben sich die Gesamtkosten also nicht geändert. Auf den ersten Blick stellt sich daher die Frage, ob es nicht einfacher gewesen wäre, einen Rabatt auf den Strompreis zu gewähren. Dies ist aber aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
Mit einem Rabatt oder einer Preissenkung würden Betriebe und Haushalte, die viel Strom verbrauchen, stärker profitieren als solche, die wenig Strom verbrauchen, da der Rabatt sich auf die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) beziehen würde. Damit würde der Stromverbrauch angeheizt. Zudem würden Betriebe und Haushalte, die Stromsparinvestitionen getätigt haben, unvermittelt vor einer komplett neuen Situation stehen: Die bereits getätigten Investitionen würden stark entwertet. Bei Betrieben würden zudem innerhalb der gleichen Branche die energetisch ineffizienten bevorzugt. All diese Effekte sind aus energiepolitischer Sicht unerwünscht. Mit einer Lenkungsabgabe werden die Sparsamen dadurch belohnt, dass sie weniger Lenkungsabgabe bezahlen. Die Investitionen sind geschützt, der Anreiz weiterhin Strom zu sparen bleibt bestehen, neue Technologien erhalten weiterhin eine Chance.
Ist das nicht mit unverhältnismässig viel Bürokratie verbunden? Bei der Ausgestaltung der Abläufe wurde grosser Wert auf Effizienz gelegt. Die Formulare sind so gestaltet, dass sie elektronisch erkannt (inkl. Handschrift!), verarbeitet und abgelegt werden können. Der Zahlungsverkehr ist ebenso automatisiert wie der Massenversand von Briefen und Formularen. Bei der Formulargestaltung wurde grosser Wert auf Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit gelegt, damit auch der Aufwand bei den Bonusberechtigten in einem optimalen Verhältnis zum Bonus steht. Mit einer kleinen Revision des Energiegesetzes wurden zudem die Abläufe weiter optimiert. So müssen beispielsweise die etwa 6000 selbstständig Erwerbenden ab dem Jahr 2002 keine Beilagen mehr einschicken, sondern nur noch die Adresse und Zahlungsverbindung kontrollieren. Der administrative Aufwand wird vollständig aus den Zinserträgen des Fonds gedeckt. Die Zinsen, die nicht benötigt werden, bleiben im Fonds und werden ausbezahlt.
Wirkt die Lenkungsabgabe überhaupt? Das Bundesamt für Energie hat 2003 eine Evaluation des Stromspar-Fonds in Auftrag gegeben. Die Evaluation zeigt auf, dass die energetische Wirkung des Systems zwischen 30 GWh und 100 GWh pro Jahr beträgt. Sie zeigt auch auf, dass der Aufwand zur Erreichung dieser Wirkung sehr klein ist. Die Kosten pro eingesparte kWh liegen zwischen 1,2 und 3,7 Rp./kWh. Die vollständige Studie können Sie hier herunterladen: Schlussbericht BFE
Wozu denn noch eine Förderabgabe? Die Förderabgabe unterstützt die Wirkung der Lenkungsabgabe, indem Technologien oder Verhaltensweisen finanziell gefördert werden, die trotz der Lenkungsabgabe noch nicht wirtschaftlich sind. Zudem werden mit den Einnahmen aus der Förderabgabe Informationskampagnen finanziert, die zu einem sparsamen Umgang mit Energie anhalten. Beide Instrumente tragen ihren Teil zu einem möglichst effizienten Umgang mit Energie bei. Die Lenkungsabgabe betrifft den individuellen Stromverbrauch von Privaten und Betrieben. Die Förderabgabe wird eingesetzt zur Unterstützung von Produkten und Projekten, die erneuerbare Energien fördern oder die Energieeffizienz steigern. Betriebe, die künftig in diesem Sinne investieren, können also zusätzlich profitieren.

Nicht der Bonus ist der Anreiz! Einmal pro Jahr wird der Stromspar-Bonus auf Ihr Konto überwiesen. Den Bonus erhält jede Person, die in Basel-Stadt wohnhaft ist. Ausbezahlt werden dieses Jahr 75 Franken pro Person. Viele Leute glauben, der Bonus sei eine Belohnung für einen besonders sparsamen Umgang mit Strom. Diese Ansicht ist nicht korrekt. Egal, ob Sie alt oder jung sind, ob sparsam oder verschwenderisch – der Bonus ist für jede Person gleich hoch.
Wieso können Sie trotzdem profitieren? Der überlegte Umgang mit Strom zahlt sich auf der anderen Seite der Rechnung aus: bei der Lenkungsabgabe. In Basel-Stadt bezahlen Sie je nach Tarif für jede Kilowattstunde Strom zwischen 3,1 und 6 Rappen Abgabe in den Stromspar-Fonds. Wer also wenig Strom verbraucht, bezahlt auch einen tieferen Beitrag in den Fonds. Weil aber mit dem Bonus jede Person gleich viel Geld aus dem Fonds erhält, haben die Sparsamen am Schluss mehr Geld auf dem Konto. Damit wird auch die Anschaffung eines neuen Geräts schneller rentabel. Wer z.B. einen Kühlschrank kauft, der weniger Energie verbraucht, spart doppelt: 1. Er bezahlt eine tiefere Stromrechnung. 2. Weil er weniger Strom verbraucht, ist auch der Betrag kleiner, den er an den Stromspar-Fonds abliefert. Der Bonus dagegen ist noch immer gleich hoch, wie zu den Zeiten des alten, Strom fressenden Kühlschranks. Weniger bezahlen, gleich viel erhalten – diese Rechnung geht auf. Informationen darüber, wann der Ersatz eines Haushaltsgeräts sinnvoll ist, finden Sie hier: Haushalts-Flyer 2009.
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