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Mittelgrosse Tanks, freistehend
Mittelgrosse Tanks (zylindrisch und prismatische) bis 250'000 Liter

Mittelgrosse Tanks

Innerhalb von Grundwasserschutzzonen oder –arealen, Gewässerschutzbereichen Au, Ao, Zu und Zo
Bewilligungspflicht: Ja, die Anlagen sind bewilligungspflichtig
(Baubegehren an das Bauinspektorat).
Tankkontrolle: Ja, ist vorgeschrieben.
Freistehende Lagerbehälter mit mehr als 450 Liter Heiz- oder Dieselöl zur Energieversorgung von Gebäuden oder Betrieben sind nur in der weiteren Schutzzone S3 für längstens zwei Jahre zulässig.
Das gesamte Nutzvolumen darf höchstens 30 m3  pro Schutzbauwerk betragen.

Adressliste Grundwasserschutzzonen
Alle nicht aufgeführten Strassen und Hausnummern befinden sich ausserhalb der Grundwasserschutzzonen in der ehemaligen Zone B.

Ausserhalb von Grundwasserschutzzonen oder -arealen
Bewilligungspflicht: Nein, nur Meldepflicht
zum Meldeformular

Tankkontrolle: regelmässig
(Empfehlung alle 10 Jahre. Beachten Sie Ihre Versicherungsmodalitäten)

  2.5 Schemenblatt M1 Freistehende mittelgrosse Tanks 2008
  2.6 Schemenblatt M2 Freistehende mittelgrosse Tanks 2008
  2.7 Schemenblatt M3 Freistehende mittelgrosse Tanks 2008
2.10 Schemenblatt L1 Rohrleitungen 2008
2.11 Schemenblatt L2 Rohrleitungen 2008

Schlagwörter zu Tankanlagen
» Allgemeines
» Aufbewahrungspflicht
» Ausserbetriesetzung von Anlagen
» Beratung
» Bewilligungs- oder Meldepflicht?
» Bewilligungspflicht
» Befüllen der Lagerbehälter
» Chemische Industrie
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