|

Gesetzliche Grundlagen: » Verordnung zum Energiegesetz » Energiegesetz
Innovativ und ressourcenschonend Das Energiegesetz von Basel-Stadt ist eines der fortschrittlichsten in Europa. Es legt die Grundlage für die erste Förderabgabe und die erste Lenkungsabgabe der Schweiz. Dank diesen finanziellen Mitteln kann Basel-Stadt einen wichtigen und vorbildlichen Beitrag leisten für eine zukunftsweisende Energieversorgung und eine intakte Umwelt.
Konkret Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüfen wir die Einhaltung der Wärmedämmvorschriften bei der Gebäudehülle. Bei Lüftungs-, Klima-und Kälteanlagen sorgen wir für die richtige Auslegung, einen sparsamen Betrieb und damit für einen geringen Energieverbrauch.
Minergie Achtung: ab 1.April 2011 werden Minergie-Anträge und sämtliche Fragen zur Zertifizierung nicht mehr vom AUE, sondern extern bearbeitet. Bitte wenden Sie sich an: Regionale Minergie-Zertifizierungsstelle beider Basel Schönaustr. 35 4058 Basel Tel: 061 273 00 72 Mail: bs@minergie.ch Fragen zu Minergie allgemein können an die Agentur Bau gerichtet werden: Tel. 061 467 45 10. Auf www.minergie.ch finden sich neben den Unterlagen auch diverse FAQ's. Nachweisverfahren: Gemäss Nutzungsreglement Minergie ist die Gültigkeit der verschiedenen Nachweisversionen kantonal unterschiedlich geregelt. Für BS gilt, dass ab 01.01.2012 nur der Minergie-Nachweis V13 zulässig ist, zusammen mit dem SIA-Nachweis 380/1:2009.
Formulare Sämtliche Formulare, Vollzugs- und Planungshilfen sowie Merkblätter finden Sie in der zentralen Ablage des AUE:
» Formulare » Vollzugshilfen » Planungshilfen » Merkblätter
Zuständigkeiten
Wer ist für Sie zuständig?
|