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Der Gewässerschutz-Pikettdienst des AUE ist ein ständig erreichbarer
Bereitschaftsdienst, der bei allen mittel- oder unmittelbar drohenden
Gewässerverschmutzungen zum Einsatz kommt. Unmittelbar bedeutet, dass ein
Gewässer direkt betroffen ist, z.B. beim Umschlag von Dieselöl im Hafen.
Mittelbare Gewässerverunreinigungen entstehen, wenn eine Verunreinigung das
Gewässer mit einer gewissen Verzögerung erreicht, z.B. via Kanalisation und
Kläranlage oder via Boden (Verunreinigung des Grundwassers). Angaben über die Alarmierung sowie Beispiele von typischen Gewässer- und Geländeverunreinigungen befinden sich im Kapitel
«Was tun bei ...».
Die Hauptaufgabe des Gewässerschutz-Pikettdienstes ist, dafür zu sorgen, dass
Gewässerverunreinigungen erst gar nicht entstehen, und falls doch, dass die
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Zudem müssen je
nach Tragweite eines Vorfalls die Bevölkerung, die betroffenen Nachbargemeinden
(Regionaler Alarm) sowie die Rheinunterlieger (Internationaler Alarm) informiert werden.
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