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Der Gewässerschutz-Pikettdienst des AUE ist ein ständig erreichbarer Bereitschaftsdienst, der bei allen mittel- oder unmittelbar drohenden Gewässerverschmutzungen zum Einsatz kommt. Unmittelbar bedeutet, dass ein Gewässer direkt betroffen ist, z.B. beim Umschlag von Dieselöl im Hafen. Mittelbare Gewässerverunreinigungen entstehen, wenn eine Verunreinigung das Gewässer mit einer gewissen Verzögerung erreicht, z.B. via Kanalisation und Kläranlage oder via Boden (Verunreinigung des Grundwassers). Angaben über die Alarmierung sowie Beispiele von typischen Gewässer- und Geländeverunreinigungen befinden sich im Kapitel «Was tun bei ...».

Die Hauptaufgabe des Gewässerschutz-Pikettdienstes ist, dafür zu sorgen, dass Gewässerverunreinigungen erst gar nicht entstehen, und falls doch, dass die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Zudem müssen je nach Tragweite eines Vorfalls die Bevölkerung, die betroffenen Nachbargemeinden (Regionaler Alarm) sowie die Rheinunterlieger (Internationaler Alarm) informiert werden.

Weitere Informationen zum Gewässerschutz-Pikettdienst des AUE




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