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Gewässer- und Geländeverunreinigungen müssen immer der Polizei gemeldet
werden. Die Polizei prüft die Mitteilung und informiert je nach Art der
Verunreinigung die entsprechenden Einsatzkräfte, so auch den Gewässerschutz-Pikettdienst des Amtes für Umwelt und Energie.
Was bedeutet Gewässer- und Geländeverunreinigung?
Gewässer- und Geländeverunreinigungen entstehen, sobald ein
wassergefährdender Stoff in ein Gewässer eingeleitet wird oder im Gelände
versickert. Gewässer können auch indirekt, d.h. mittelbar verunreinigt werden,
z.B. via Kanalisation und Kläranlage oder via Boden (Grundwasser). Falls Zweifel
über Ort und Art eines Unfalls oder Menge und Gefährlichkeit eines Stoffes
bestehen, sollte in jedem Fall die Polizei (Tel. 117) benachrichtigt werden.
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