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Was tun bei Gewässer- und Geländeverunreinigungen?
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Gewässer- und Geländeverunreinigungen müssen immer der Polizei gemeldet werden. Die Polizei prüft die Mitteilung und informiert je nach Art der Verunreinigung die entsprechenden Einsatzkräfte, so auch den Gewässerschutz-Pikettdienst des Amtes für Umwelt und Energie.

Was bedeutet Gewässer- und Geländeverunreinigung?
Gewässer- und Geländeverunreinigungen entstehen, sobald ein wassergefährdender Stoff in ein Gewässer eingeleitet wird oder im Gelände versickert. Gewässer können auch indirekt, d.h. mittelbar verunreinigt werden, z.B. via Kanalisation und Kläranlage oder via Boden (Grundwasser). Falls Zweifel über Ort und Art eines Unfalls oder Menge und Gefährlichkeit eines Stoffes bestehen, sollte in jedem Fall die Polizei (Tel. 117) benachrichtigt werden.

Beispiele von Gewässer- und Gelände-
verunreinigungen







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