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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
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Mit der UVP sollen die voraussehbaren Auswirkungen umweltbelastender Anlagen vor deren Errichtung oder vor einer wesentlichen Änderung ermittelt und beurteilt werden. Die UVP erlaubt es, die Projekte wirtschaftlich und ökologisch zu optimieren. Die UVP ist ein Instrument der Vorsorge. Sie trägt dazu bei, dass Anlagen jeweils nur dann bewilligt werden, wenn ihre Vereinbarung mit den Umweltschutzvorschriften gewährleistet ist.

Das UVP-Verfahren ist kein selbstständiges Verfahren. Vielmehr ist es in ein bereits bestehendes Entscheidverfahren eingebettet, welches «massgebliches Verfahren» genannt wird.

Das Amt für Umwelt und Energie / Koordinationsstelle Umweltschutz (KUS) koordiniert das kantonale UVP-Verfahren. Sie berät Gesuchsteller und Fachstellen bei Fragen zur UVP-Pflicht oder zum UVP-Verfahren. Wir empfehlen den Bauherren von UVP-pflichtigen Anlagen, möglichst frühzeitig mit der KUS Kontakt aufzunehmen, um die Anforderungen an die UVP-Unterlagen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
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