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Mit der UVP sollen die voraussehbaren Auswirkungen umweltbelastender Anlagen vor deren
Errichtung oder vor einer wesentlichen Änderung ermittelt und beurteilt werden. Die
UVP erlaubt es, die Projekte wirtschaftlich und ökologisch zu optimieren. Die UVP ist
ein Instrument der Vorsorge. Sie trägt dazu bei, dass Anlagen jeweils nur dann
bewilligt werden, wenn ihre Vereinbarung mit den Umweltschutzvorschriften
gewährleistet ist.
Das UVP-Verfahren ist kein selbstständiges Verfahren. Vielmehr ist es in ein bereits
bestehendes Entscheidverfahren eingebettet, welches «massgebliches Verfahren»
genannt wird.
Das Amt für Umwelt und Energie / Koordinationsstelle Umweltschutz (KUS) koordiniert
das kantonale UVP-Verfahren. Sie berät Gesuchsteller und Fachstellen bei Fragen zur
UVP-Pflicht oder zum UVP-Verfahren. Wir empfehlen den Bauherren von UVP-pflichtigen
Anlagen, möglichst frühzeitig mit der KUS Kontakt aufzunehmen, um die
Anforderungen an die UVP-Unterlagen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
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