Ausbau und der Strecke Karlsruhe Basel von zwei auf vier Spuren. Abschnitt Landesgrenze bis zur Rheinbrücke (Abschnitt 9.3)
UVP-Pflicht
Anlagetyp 12.2 Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bahnbetrieb dienen (einschliesslich Ausbau von Eisenbahnlinien) und im Kostenvoranschlag bei mehr als 40 Mio. Franken liegen.
Verfahren
Bundesverfahren, Plangenehmigung Zuständige Behörde: Bundesamt für Verkehr
Anlagetyp 11.4 Parkhäuser und -plätze für mehr als 500 MotorwagenAnlagetyp Anlagetyp 80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7500 m2