zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Amt für Umwelt und Energie
Navigation Hauptkapitel / Home / Wir über uns / Dienstleistungen Fachbereiche Häufig gestellte Fragen / News / Links / /
Metanavigation Suche / Kontakt
Illustration Gewässer
GW-Schutz / Massnahmen gegen Verunreinigungen
Illustration Gewässer
Enthält Unterkapitel Energie
Enthält Unterkapitel Lärm
Navigation Unterkapitel Gewässer / Grundwasser / Tankanlagen
Enthält Unterkapitel Oberflächengewässer
Fischerei
Navigation Unterkapitel Grundwasser
Hydrologisches Jahrbuch
Grundwasser- und Bohrkataster
Grundwasser Simulationsmodell
GW-Schutz / Massnahmen gegen Verunreinigungen
Grundwasserschutz-
zonen
Versickerung von Sauberwasser
Landwirtschaft
Bauen im Grundwasser
Grundwasserqualität
Formulare und Plangrundlagen
Enthält Unterkapitel Wassernutzung
Tankanlagen
Gewässerschutz-
Pikettdienst
Enthält Unterkapitel Rheinüberwachungs-
station
Enthält Unterkapitel Abwasser
Enthält Unterkapitel Abfälle
Enthält Unterkapitel Altlasten
Enthält Unterkapitel Fachübergreifendes
Enthält Unterkapitel Landwirtschaft

Grundwasserschutz

Die Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone dafür zu sorgen, dass erhaltenswerte Grundwasservorkommen geschützt und haushälterisch genutzt werden. Ihre Vorkommen sind ausreichend zu erkunden und es sind zweckmässige Vorkehrungen zum Schutze vor Verunreinigungen und Übernutzung zu treffen.

Grundwasserfassungen, die der Trinkwasserversorgung dienen oder dafür in Frage kommen, sind mit Schutzzonen zu umgeben. Je nach Gefährdung der ober- und unterirdischen Gewässer ist das Kantonsgebiet dann in Gewässerschutzbereiche einzuteilen.

Karte Grundwasserschutz

Ergänzend zu den Schutzzonen wurden auch Gewässerschutz
bereiche ausgeschieden, nämlich der Bereich A (mit Grundwasser-vorkommen nach Menge und Güte geeignet) sowie die Bereiche B (mit Grundwasservorkommen nach Menge und Güte wenig geeignet) und C (übriges Kantonsgebiet). Die entsprechenden Abgrenzungen sind in nebenstehender Übersicht erkennbar. Die Anpassung an die neuen Gewässerschutzbereiche (Au, üB) ist noch nicht definitiv umgesetzt. Der Zuströmbereich (Zu) zu der Grundwasserschutzzone ist bereits festgelegt.

Massnahmen gegen Verunreinigungen

Je nach Gefährdungspotenzial gelten in den jeweiligen Bereichen unterschiedliche Massnahmen gegen Verunreinigungen.

Neben der Erkundung der Grundwasserquantität und -qualität an ausgewählten Beobachtungsstellen im ganzen Kanton und der zum Schutze des Trinkwassers ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen, werden weitere Massnahmen ergriffen:

Aufzählungspunkt Auflagen in Bau- und Kanalbegehren für Bauten in der Grundwasserschutzzone und alle Bauten in den übrigen Gebieten, die das Grundwasser durch Einbauten, Nutzung, Einleitung, Versickerungen oder Bauarbeiten etc. tangieren.

Aufzählungspunkt Allgemeine Baustellenkontrollen speziell bei Grossbaustellen und Überwachung aller Aktivitäten in der Grundwasserschutzzone Lange Erlen.

Druckversion