zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Amt für Umwelt und Energie
Navigation Hauptkapitel / Home / Wir über uns / Dienstleistungen Fachbereiche Häufig gestellte Fragen / News / Links / /
Metanavigation Suche / Kontakt
Illustration Gewässer
Landwirtschaft
Illustration Gewässer
Enthält Unterkapitel Energie
Enthält Unterkapitel Lärm
Navigation Unterkapitel Gewässer / Grundwasser / Tankanlagen
Enthält Unterkapitel Oberflächengewässer
Fischerei
Navigation Unterkapitel Grundwasser
Hydrologisches Jahrbuch
Grundwasser- und Bohrkataster
Grundwasser Simulationsmodell
GW-Schutz / Massnahmen gegen Verunreinigungen
Grundwasserschutz-
zonen
Versickerung von Sauberwasser
Landwirtschaft
Bauen im Grundwasser
Grundwasserqualität
Formulare und Plangrundlagen
Enthält Unterkapitel Wassernutzung
Tankanlagen
Gewässerschutz-
Pikettdienst
Enthält Unterkapitel Rheinüberwachungs-
station
Enthält Unterkapitel Abwasser
Enthält Unterkapitel Abfälle
Enthält Unterkapitel Altlasten
Enthält Unterkapitel Fachübergreifendes
Enthält Unterkapitel Landwirtschaft

Im Bereich der Landwirtschaft wird darauf geachtet, dass Dünger und Pflanzenschutzmittel richtig angewendet und nur in der zulässigen Menge ausgebracht werden.

Bezüglich des Gewässerschutzes gelten folgende Bedingungen:

Die Landwirte müssen ihre Böden nach dem Stand der Technik so bewirtschaften, dass sie die Gewässer nicht durch Abschwemmung oder Auswaschung von Düngern oder Pflanzenbehandlungsmitteln beeinträchtigen.

Sie müssen ihre betrieblichen Anlagen, für die Gewässerschutzauflagen gelten, fachgerecht und sorgfältig bedienen, warten und unterhalten.

Auf jedem Betrieb ist eine ausgeglichene Dünger- und Nährstoffbilanz anzustreben.

Hofdünger (Gülle und Mist) sind umweltverträglich und dem Nährstoffbedarf der Pflanzen angepasst einzusetzen und nach Möglichkeit auf den eigenen Betriebsflächen auszubringen.

Hofdünger müssen in sicheren Anlagen mindestens 3 Monate (während der Vegetationsruhe) gelagert werden können.

Es dürfen nur zugelassene Pflanzenbehandlungsmittel ausgebracht werden und nur in der unbedingt erforderlichen Menge.

Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) berät die Landwirte im Auftrag des AUE bei der umweltverträglichen Bewirtschaftung ihrer Betriebe.

Druckversion