Im Bereich der Landwirtschaft wird darauf geachtet, dass Dünger und Pflanzenschutzmittel richtig angewendet und nur in der zulässigen Menge ausgebracht werden.
Bezüglich des Gewässerschutzes gelten folgende Bedingungen:
 Die Landwirte müssen ihre Böden nach dem Stand der Technik so bewirtschaften, dass sie die Gewässer nicht durch Abschwemmung oder Auswaschung von Düngern oder Pflanzenbehandlungsmitteln beeinträchtigen.
 Sie müssen ihre betrieblichen Anlagen, für die Gewässerschutzauflagen gelten, fachgerecht und sorgfältig bedienen, warten und unterhalten.
 Auf jedem Betrieb ist eine ausgeglichene Dünger- und Nährstoffbilanz anzustreben.
 Hofdünger (Gülle und Mist) sind umweltverträglich und dem Nährstoffbedarf der Pflanzen angepasst einzusetzen und nach Möglichkeit auf den eigenen Betriebsflächen auszubringen.
 Hofdünger müssen in sicheren Anlagen mindestens 3 Monate (während der Vegetationsruhe) gelagert werden können.
 Es dürfen nur zugelassene Pflanzenbehandlungsmittel ausgebracht werden und nur in der unbedingt erforderlichen Menge.
Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) berät die Landwirte im Auftrag des AUE bei der umweltverträglichen Bewirtschaftung ihrer Betriebe.
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