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Um eine geordnete Nutzung zu ermöglichen und die Gewässer vor schädlichen
Einwirkungen zu schützen, sind Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. Diese sind
für den Kanton Basel-Stadt in einer Wegleitung über die Fluss- und Grundwassernutzung beschrieben.
Die Vollzugsorgane sind unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ermächtigt,
Erhebungen und Kontrollen durchzuführen, so dass die nötigen Unterlagen zur
Beurteilung und Bewilligung der Entnahmeanlagen und Messeinrichtungen erstellt werden
können.
 Beispiel für einen Ausbau eines Grundwasserbrunnen |
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