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Die Nutzungsgebühren sind in der Wassernutzungsverordnung 771.510 geregelt. Sie werden wie folgt aufgeteilt:

a) Grundwasser

Die Gebühren für die Nutzung von Grundwasser zur privaten, gewerblichen und industriellen Verwendung betragen:

Bei Verbrauch:
- Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: Fr. 6.-
- Nutzungsgebühr, je m3: Fr. 0.06

Bei Rückgabe in Gewässer:
- Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: Fr. 3.-
- Nutzungsgebühr bei Rückgabe in ein Oberflächengewässer, je m3: Fr. 0.03
- Nutzungsgebühr bei Rückgabe in einen Grundwasserträger, je m3: Fr. 0.02

Für Grund- und Nutzungsgebühr zusammen jedoch mindestens Fr. 200.- pro Jahr.

b) Flusswasser

Die Gebühren für die Nutzung von Oberflächengewässer betragen:

- Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: Fr. -.80
- Nutzungsgebühr, je m3: Fr. 0.02

Die bezogenen Wassermengen sind mit Wassermessern monatlich zu ermitteln und dem Amt für Umwelt und Energie Ende Jahr zu melden.

Als Wassermesser können geeignete Geräte, die in der Schweiz erhältlich sind, verwendet werden. Sie müssen lediglich den Anforderungen der Messgeräte, die für den Trinkwasserbezug eingesetzt werden, entsprechen.


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