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Bahnlärm entsteht hauptsächlich durch die unebene Lauffläche der Räder. Diese wiederum entstehen durch die direkt auf die Radlauffläche wirkenden Graugussklotzbremsen. Wirksame Abhilfe können Scheiben-, Trommelbremsen oder Bremsklötze aus Kunststoff schaffen.



Beurteilung von Bahnlärm
Der Bahnlärm wird nach Anhang 4 (Beurteilung von Eisenbahnlärm) der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt. Der Teilbeurteilungspegel des Fahrlärms setzt sich zusammen aus einem A-bewerteten Mittelungspegel des jahresdurchschnittlichen Fahrbetriebes und einer Pegelkorrektur, die von der Anzahl der Zugsfahrten pro Tag oder Nacht abhängt. Im weiteren erhält der Fahrlärm einen sogenannten Schienenbonus von -5 dB um der mit dem Strassenlärm vergleichen, geringeren Lästigkeit gerecht zu werden.

Der Teilbeurteilungspegel aus dem Rangierbetrieb setzt sich zusammen aus dem A-bewerteten Mittelungspegel des jahresdurchschnittlichen Rangierbetriebes und einer Pegelkorrektur, die die Häufigkeit und die Hörbarkeit aller impulshaltigen, tonhaltigen und kreischenden Lärmereignisse berücksichtigt. Diese Pegelkorrektur kann 0 bis 8dB betragen. Die beiden Teilbeurteilungspegel werden energetisch zu einem Gesamtbeurteilungspegel zusammengezählt.

Der Bahnlärmkataster
Die Vollzugsbehörde hat nach Artikel 37 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) einen Kataster zu erstellen, der Aussagen über die berechnete oder gemessene Lärmbelastung, die Nutzung sowie die Lärmempfindlichkeit eines Gebietes macht. Im Bereich des Bahnlärms ist das Bundesamt für Verkehr die Vollzugsbehörde und liess daher durch sie SBB einen Kataster erarbeiten, welcher die Lärmbelastung im Jahr 2000 und im Jahr 2015 (nach Abschluss der Rollmaterialsanierung) aufzeichnet. Dieser Kataster, welcher die Basis bildet für die Lärmsanierung der Eisenbahnen wurde im Jahre 2003 öffentlich aufgelegt und anschliessend vom Bund genehmigt. Die Belastungen können auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt unter www.geo.bs.ch/stadtplan_bahnlaermkataster eingesehen werden. Folgende Strecken waren Bestandteil des Lärmbelastungskatasters:

Die Strecken «Landesgrenze Frankreich bis Bahnhof SBB» (Elsässerbahn), die Verbindungsbahn Bahnhof SBB bis Badischer Bahnhof, die Strecke Kantonsgrenze Basel-Landschaft bis Bahnhof SBB und die Strecke Kantonsgrenze Basel-Landschaft bis Badischer Bahnhof (Huckepackkorridor).


Bahnlärmsanierung im Kanton Basel-Stadt
Aufgrund des genehmigten Katasters wurde von der SBB ein Lärmsanierungsprojekt erarbeitet. Finanziert wird das Vorhaben aus dem FinOeV (Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs), dem in einer Volksabstimmung im Jahr 1998 zugestimmt wurde (http://www.bav.admin.ch/zeb/01339/index.html?lang=de). Das genehmigte Projekt der Lärmsanierung im Kanton Basel-Stadt sieht Lärmschutzwände, Unterschottermatten auf der Eisenbahnbrücke über dem Rhein und Beiträge (50%) an Schallschutzfenster vor. Die Lage der Lärmschutzwände und der Gebäude mit Beitragsberechtigung an Schallschutzfenster sind im Plan Lärmsanierung der Eisenbahn im Kanton Basel-Stadt ersichtlich.

Tramlärm
Der Lärm, den Trambahnen auf Strassen erzeugen, ist dem Strassenverkehrslärm gleichgestellt und wird nach Anhang 3 LSV (Belastungsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm) beurteilt. Trambahnen mit eigenem Trassee werden wie Eisenbahnen nach Anhang 4 beurteilt. Dementsprechend teilt sich auch die Zuständigkeit des Vollzugs auf. Für Lärm, den Trams auf Strassen erzeugen ist der Kanton Basel-Stadt Vollzugsbehörde. Für Strecken auf eigenem Trassee inkl. Tramwendeschlaufen sowie Tramdepots ist das Bundesamt für Verkehr zuständig.

Beschwerden über Tramlärm welche beim Amt für Umwelt und Energie eingehen werden an die jeweilig zuständigen Stellen, im Falle des Kantons Basel-Stadt an die BVB weitergeleitet.

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