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Ein in der Öffentlichkeit regelmässig stark diskutiertes Umweltproblem stellt die Belastung mit Fluglärm im direkten Umfeld von Flughäfen dar. Fluglärmemissionen, die sich auf einen Grossteil der im Flughafennahbereich lebenden Bevölkerung auswirken, werden aufgrund ihrer spezifischen Charakteristik sehr viel intensiver wahrgenommen als jene, welche von anderen Verkehrsmitteln (z.B. Strassenlärm) ausgehen.

Grundsätzlich werden Flugzeuge dank moderner Technik stetig leiser. So sind die heute eingesetzten Maschinen mit Triebwerken neuer Generation bedeutend leiser als Maschinen aus den 50er Jahren. Gegenläufig wirkt sich aus, dass mit Zunahme der Flugbewegungen auch die Lärmmenge insgesamt ansteigt.

Beim Start, wenn hohe Schubkraft entwickelt werden muss, ist der Triebwerkslärm der mit voller Leistung laufenden Maschinen bemerkbar. Dieser Lärm entsteht durch das Auftreffen des heissen Abgasstrahls auf die kalte Umgebungsluft. Beim Landevorgang hingegen ist in erster Linie das aerodynamische Geräusch zu hören aufgrund der Luftturbulenzen an den ausgefahrenen Landeklappen und am Fahrwerk.

EuroAirport Basel - Mulhouse - Freiburg
Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (EAP) stellt nicht nur eine wichtige Verkehrsinfrastruktur, sondern durch seine Trinationalität auch ein Symbol für internationale Zusammenarbeit dar.

Dem Lärmschutz wird am EAP mit diversen Massnahmen Rechnung getragen. Eine Rolle spielen insbesondere die Betriebszeitenregelung sowie die Optimierung der An- und Abflugverfahren unter Umweltgesichtspunkten.

Eine wichtige Entwicklung ist die Einführung des Instrumentenlandesystems für Anflüge von Süden auf die Piste 33 des EAP (ILS 33). Das ILS 33 ersetzt das bisherige Sichtanflugverfahren und ermöglicht Präzisionsanflüge, welche die Flugsicherheit verbessern. Gleichzeitig wird die Anwohnerschaft im Nahbereich südlich und westlich des Flughafens von stärkerem Lärm entlastet, dafür werden neue Bevölkerungsteile unter der Anflugachse neu mit mittlerem bis schwachem Lärm zusätzlich belastet. Der Fluglärmkataster des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt Aufschluss über die mittelfristigen Lärmbelastungen. Er dient als Grundlage zur Beurteilung der Bauzonenplanung, der Baugesuche und allfälliger Sanierungsmassnahmen.

Fluglärmkataster
Die gesetzlichen Grundlagen zur Beurteilung und Begrenzung von Fluglärm bilden das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die schweizerische Lärmschutz - Verordnung (LSV). Die Belastungsgrenzwerte von zivilen Flugplätzen sind im Anhang 5 der LSV, welcher am 30. Mai 2001 inkraft trat, detailliert aufgeführt.

Nach Artikel 37 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) müssen die Vollzugsbehörden für Flugplätze Lärmkataster erstellen. Der Lärmkataster für den EUROAIRPORT zeigt die Lärmbelastung zu verschiedenen Tageszeiten.

Landesflughafen Basel-Mulhouse: Lärmbelastungskataster, gültig ab 25.11.2009 (PDF-Datei, 8023 KB)

Fluglärmüberwachung
Der Flughafen betreibt ein Netz zur Lärmerfassung mit 13 Stationen in Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Die Ergebnisse werden vierteljährlich vom Flughafen in seinen Umwelt-Bulletins und auf seiner Homepage www.euroairport.com veröffentlicht. Sie widerspiegeln die Schwankungen der Flugbewegungen und der Flottenzusammensetzung der am EuroAirport operierenden Fluggesellschaften. Als besonders störend werden von vielen die starken Spitzenlärmwerte der startenden Grossraumflugzeuge empfunden.

Lärmbelästigungen durch Fluglärm
Anfragen und Beschwerden zum Flugverkehr am EuroAirport können gerichtet werden an:

EuroAirport, Abteilung Umwelt, Postfach 142, 4030 Basel
Telefon: 061 325 26 34 (Anrufbeantworter), Fax: 061 325 25 46
enviro@euroairport.com

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