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Schiesslärm, Beurteilung und Stand der Sanierungen
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Schiesslärm
In beinahe jeder Gemeinde befindet sich eine oder sogar mehrere Schiessanlagen. Sicher eine echt schweizerische Eigenart. Begründen lässt sich diese grosse Anzahl durch die ausserdienstliche Schiesspflicht unserer Armeeangehörigen. Mindestens einmal pro Jahr muss ein Schiesspflichtiger die ausserdienstliche Schiessübung - im Volksmund: das «Obligatorische» - bestehen.

Beurteilung des Schiesslärms
Der Bauboom in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts hat dazu geführt, dass Wohnhäuser immer näher bei bestehenden Schiessanlagen gebaut wurden. Ein immer grösserer Personenkreis wurde dadurch vom Schiesslärm betroffen. Auch wurden der Sinn und die Notwendigkeit der «Knallerei» von immer mehr Leuten hinterfragt. Strassenlärm wird durch den Mittelungspegel Leq erfasst, ein akustisches Mass, das die Schallintensität an einem Ort über längere Zeit mittelt.
Schiesslärm hat eine andere Störwirkung, es muss eine andere Messmethode angewendet werden. Hier wird daher der Spitzenpegel der Schüsse gemessen. Ein wichtiger Faktor ist auch die Anzahl der Schiesshalbtage und der Schiessen an Sonntagen, die mit dem dreifachen Gewicht in die Beurteilung einfliessen.
Aus den Messungen und den Pegelkorrekturen können Isophonenpläne (Isophonen = Linien gleichen Schalldrucks) erstellt werden.

Die Lärmschutzverordnung (LSV) hat das Überleben vieler Schiessanlagen ermöglicht
Im Kanton Basel-Stadt befinden sich nur in den beiden Landgemeinden 300m-Schiessanlagen. Die schiesspflichtigen Stadtbewohner absolvieren ihre Schiessübungen grösstenteils im benachbarten Kanton Basel-Landschaft.
Die in der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgelegten Immissionsgrenzwerte führten dazu, dass beide Schiessanlagen als sanierungsbedürftig eingestuft werden mussten. In Bettingen konnte durch einfache bauliche und betriebliche Massnahmen erreicht werden, dass neues Bauland erschlossen werden konnte. Die Gemeinde Riehen beendet im Frühjahr 2000 eine umfangreiche Sanierung ihrer Schiessanlage. Durch die Sanierungsmassnahmen konnte erreicht werden, dass die Anlagen bedeutend weniger Immissionen erzeugen und somit als umweltverträglich eingestuft werden können. Solche «Störquellen» werden auch von der Bevölkerung akzeptiert und ihr Fortbestand wird nicht in Frage gestellt.

Der Schiesslärmkataster
Schiesslärm aus Anlagen in denen ausschliesslich mit Hand- oder Faustfeuerwaffen auf feste und bewegliche Ziele geschossen wird, werden gemäss dem Anhang 7 der Lärmschutzverordnung beurteilt. Im Kanton Basel-Stadt betrifft dies die Schiessplätze der Landgemeinden Riehen und Bettingen.

Isophonenpläne
Aus Messungen und den für die Beurteilung massgeblichen Pegelkorrekturen konnten Isophonenpläne (Karten der Schallausbreitung) erstellt werden. Diese Pläne für den Schiessplatz Riehen (Zustand nach der Sanierung) und den Schiessplatz Bettingen können eingesehen werden.
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