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Pfeil nach unten Häufig gestellte Fragen durch Privatpersonen
Pfeil nach unten Häufig gestellte Fragen aus betrieblicher Sicht

Private

Bei mir in der Nachbarschaft wurde illegal Abfall deponiert. An wen soll ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die Sauberkeitshotline, Tel. 061 385 15 15

Wann ist bei mir der nächste Abfuhrtermin für …?

Siehe offizieller Abfuhrplan

Wie/wo kann ich … entsorgen?

Siehe Richtig Entsorgen von A-Z oder kontaktieren sie die Sauberkeitshotline Tel. 061 385 15 15

Wie kann ich Sperrgut entsorgen?

  • abholen lassen:
    Sperrgutmenge bis zu 10 kg (= 1 Sperrgutvignette) können bei der normalen Hauskehrichttour (zweimal pro Woche) bereitgestellt werden. Grössere Mengen müssen bei der Sauberkeitshotline 061 385 15 15 angemeldet werden.

  • Selber bringen:
    (offizielle Öffnungszeiten der Recyclingparks
    von Mo-Fr 14:00 bis 16:30 Uhr sowie Sa von 8:00 bis 15:00 Uhr)
    Recyclingpark bei Lottner AG, Schlachthofstrasse 18, Basel
    Recyclingpark bei Remondis, Bonergasse 12, Basel
    Kehrichtverwertungsanlage, Hagenaustr. 40, Basel - Achtung: In der KVA gilt eine Mindestgebühr von CHF 80.-

Wo bekomme ich Sperrgut- oder Grüngutvignetten?

In den meisten Filialen von Migros und Coop, bei Manor, bei vielen Kiosken, zahlreichen Drogerien und im Stadtladen. Siehe auch offizieller Abfuhrplan.

Wo kann ich Elektrogeräte abgeben?

Elektro- und Elektronikgeräte können gratis in einem beliebigen Geschäft abgegeben werden, das Produkte mit der gleichen Funktion anbietet – auch ohne Neukauf! So ist jede Verkaufsstelle von TV-Geräten auch automatisch Rücknahmestelle für alle Fernseher sämtlicher Marken.

Ich räume meine Wohnung / ziehe um. Wo kann ich die unterschiedlichsten Abfälle an einem Ort entsorgen ?

In den Recyclingparks steht Ihnen jeweils von Mo-Fr 14:00 bis 16:30 Uhr sowie Sa von 8:00 bis 15:00 Uhr ein Gesamt-Entsorgungsangebot zur Verfügung. Wertstoffe (Glas, Papier, Batterien, Metall), Elektrogeräte und Hauskehricht im Bebbi-Sack können gratis abgegeben werden, Sperrgut und unbrennbare Abfälle gegen Bezahlung.

Wie entsorge ich Altmedikamente / Sonderabfälle korrekt?

Ihnen stehen 21 offizielle Sonderabfall-Annahmestellen (verschiedene Drogerien, Apotheken, Recyclingparks) und die KVA zur Verfügung. Siehe offizieller Abfuhrplan.

Was bringen Sackgebühren?

Unsere Umweltschutz-Gesetze verlangen, dass wer die Umwelt belastet, finanziell für diesen Schaden aufkommen soll. Mit der Sackgebühr wird diesem Wunsch Rechnung getragen: Wer mehr Abfall produziert, bezahlt höhere Entsorgungsgebühren. Positiver Effekt: Dank der Sackgebühr haben die Basler Haushalte ihre Sortieranstrengungen verstärkt, die Hauskehrichtmenge ist deutlich zurückgegangen. Heute wird etwa gleich viel Abfall dem Recycling zugeführt, wie in der KVA verbrannt.


Betriebe

Wie/wo können wir … entsorgen?

Die Adressen der spezialisierten Entsorgungsbetriebe finden Sie im „Entsorgungsverzeichnis Nordwestschweiz“. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kontakt:
Claire Lippuner, Tel. 061 639 22 83
Gerti Engelhardt, Tel. 061 639 22 16.

Wie müssen wir vorgehen, wenn wir nicht-verwertbare Abfälle an die Kehrichtverbrennungsanlage Basel abgeben möchten?

Sofern Ihr Betrieb regelmässig Abfälle in die KVA Basel liefern möchte, benötigen Sie eine Zulassungsbestätigung unseres Amtes. Die Zulassung müssen Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist beim Amt für Umwelt und Energie in Basel-Stadt einzureichen.

Wie können wir unser Abfallkonzept optimieren?

Zur Optimierung Ihres Abfallkonzeptes beraten wir Sie gerne und kostenlos vor Ort. Wenden Sie sich bitte an Frau Lippuner, Tel. 061 639 22 83.

Worauf ist bei der Erstellung eines Abfallkonzeptes zu achten?

Abfälle sollten schon an der Quelle separat gesammelt werden, im Optimalfall bereits an den einzelnen Arbeitsplätzen. Unvermischte Wertstoffe erleichtern das Recycling. Das beste Abfallkonzept nützt allerdings nichts, wenn es nicht umgesetzt wird. Deshalb ist eine regelmässige Information des Personals wichtig.

Wie soll unser Betrieb bei der Entsorgung von Sonderabfällen vorgehen?

Sonderabfälle dürfen nur bei einem bewilligten Entsorgungsbetrieb entsorgt werden. Welche Betriebe dafür zur Verfügung stehen, kann unter www. abfall.ch unter der entsprechenden Abfallart abgefragt werden. Ist ein Entsorgungsbetrieb bekannt, kann unter www.veva-online.ch (Betrieb suchen) nachgesehen werden, ob die erforderliche Bewilligung vorliegt.

Für die Abgabe der Sonderabfälle in Mengen über 50 kg (inkl. Gebinde) müssen Begleitscheine für Sonderabfälle ausgefüllt werden. Für Mengen unter 50 kg reicht die Angabe der Firmenadresse und der VeVA-Betriebsnummer. Vom Entsorger muss dafür ein Beleg ausgestellt werden.

Kontakt:
Jolanda Greber, Tel. 061 639 22 40
Gerti Engelhardt Tel. 061 639 22 16

Wo ist die VeVA-Betriebsnummer erhältlich?

Zuerst kann unter www.veva-online.ch nachgesehen werden, ob schon eine Betriebsnummer vorhanden ist (Betrieb suchen). Ist dies nicht der Fall (der Betrieb wird nicht im veva-online gefunden), kann die Betriebsnummer beim AUE, Ressort Überwachungspflichtige Abfälle bestellt werden, entweder per mail: veva@bs.ch oder per Fax: 061/639 23 23.

Wo ist das Login für www.veva-online.ch erhältlich?

Das Login kann beim AUE, Ressort Überwachungspflichtige Abfälle per mail: veva@bs.ch oder per Fax: 061/639 23 23 unter Angabe der Firmenadresse und der verantwortlichen Person beantragt werden.

Wo sind VeVA-Begleitscheine für Sonderabfälle erhältlich?

Die Begleitscheine können entweder online ausgedruckt werden unter www.veva-online.ch (Login erforderlich) oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, Tel. 031/325 50 50, Fax 031/325 50 58 als Formular bestellt werden.

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