Muss Regenwasser welches auf meinem Grundstück anfällt versickert werden? Ja, das Eidgenössische Gewässerschutzgesetz Art. 7 Absatz 2 und die Gewässerschutz-Verordnung schreiben vor, nicht verschmutztes Abwasser, sprich Regenwasser, versickern zu lassen. Bei Neubauten muss eine Versickerung zwingend eingeplant werden.
Im Sinne des Umweltschutzes sollte
- der Abluss von Regenwasser soweit wie möglich vermieden werden (z.B. durch Gründach, Grünflächen).
- das abfliessende Wasser so weit wie möglich versickert werden.
- sofern eine Versickerung nicht möglich ist, zurückgehalten und, sofern auch das nicht möglich ist
- möglichst getrennt vom unverschmutzten Wasser abgeleitet werden.
Ist eine Versickerung überall in Basel möglich? Die Versickerungskarte gibt Auskunft wo grundsätzlich eine Versickerung möglich ist.
Welche Flächen eignen sich für eine Versickerung? Grundsätzlich sind Dach- und Platzflächen besonders geeignet. Platzflächen sollten möglichst durchlässig sein.
Welche Versickerungsanlagen/-arten werden empfohlen? Am besten wird das Regenwasser durch bewachsenen Boden (Humusauflage) versickert. Dabei ist die Reinigungsleistung am besten und die Kosten am geringsten. Wird so eine Versickerung bei der Planung eines Neubaus berücksichtigt, so fallen die dafür notwendigen Arbeiten kaum ins Gewicht.
Wo bzw. wie kann ich eine Versickerung einreichen bzw. beantragen? Versickerungsanlagen müssen über ein Kanalisationsbegehren beim Amt für Umwelt und Energie eingereicht werden. Bei grösseren Bauvorhaben ist das Kanalisationsbegehren Bestandteil des Baubegehrens und wird über das Bauinspektorat des Kantons eingereicht. Auf dem Gemeindegebiet Riehen ist die dortige Gemeindeverwaltung zuständig.
Formular für das Kanalisationsbegehren
Hilfe zum Ausfüllen des Kanalisationsbegehren ab Seite 26 der Richtlinie zur Regenwasserentsorgung
Wo kann ich die Versickerungsanlage auf meinem Grundstück platzieren? Sie muss an einem Ort ohne Bodenbelastungen und in mindestens 1 m Abstand zur zum höchstbekannten Grundwasserstand platziert werden.
Was kostet eine Versickerungsanlage? Versickerungsmulden (Boden und Humus) sind sehr kostengünstig. Wenn Versickerungen gleich bei der Planung eines Neubaus berücksichtigt werden, fallen die dafür notwendigen Arbeiten kaum ins Gewicht. Versickerungsanlagen (Schächte) die nachträglich erstellt werden, können zwischen Fr. 5'000 und Fr. 10'000 kosten.
Ich möchte mein Haus umbauen und denke darüber nach, mein Dach zu begrünen und den Rest des Wassers zu versickern. Was muss ich dabei beachten? Ihre Planung ist zu begrüssen!
Die wichtigsten dabei zu beachtenden Regeln sind:
- Das Regenwasser soll stets über eine belebte Bodenmulde (begrünter, humusreicher Oberboden) versickert werden.
- Die Versickerungsfläche muss ausreichend gross und überflutungssicher angelegt sein (Faustregel: ca. 1/10 der Dachfläche bzw. 1/20 der begrünten Dachfläche). Die Versickerungsleistung kann durch verschiedene Mittel verbessert werden (Rigolen etc.).
- Der Boden muss versickerungsfähig sein (in Basel die Regel) und der Abstand zum Grundwasser sollte mindestens 1 m betragen, der Abstand zum nächsten Keller ca. 1,5 mal der Kellertiefe.
- Der Boden muss bei Altlastenverdacht näher untersucht werden, um Gefährdungen des Grundwassers auszuschliessen.
Das AUE steht Ihnen bei der Planung selbstverständlich zur Seite, zudem ist für Umbauten an der Entwässerungsanlage eine Bewilligung beim AUE einzuholen.
Welche Vorteile bieten mir eine Versickerung? Die Vorteile sind, dass Regen- und Schmutzwasser getrennt verrechnet werden. Alle, von der Kanalisation abgehängten Flächen machen sich entsprechend langfristig bezahlt.
Der wichtigste Vorteil ist freilich der Beitrag zur Verminderung der Belastung der Gewässer (Hochwasser des Rheins!) und die Wiederherstellung des Kreislaufes zwischen Niederschlag und Grundwasser
Wie wirkt sich die Versickerung von Niederschlagswasser auf die Abwassergebühren aus? Lohnt sich die Investition finanziell? Für die Flächen die nicht an der Kanalisation angeschlossen sind und wo das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert, entfällt die Gebühr von Fr. 0.90/m2.
Begrünte Flachdächer werden wegen der Retentionswirkung nur zu 50% an die gebührenpflichtigen Flächen angerechnet.
Genaueres und mehr unter auf der Seite des Tiefbauamts.
Ich sammle das Dachwasser in einer Regenwassertonne für die Gartenbewässerung. Muss ich trotzdem Abwassergebühren (Niederschlagsableitungsgebühren) bezahlen? Damit derartige, grundsätzlich sinnvolle Rückhalteeinrichtungen gebührenwirksam werden, haben sie minimale Anforderungen zu erfüllen: Das Speichervolumen muss mindestens 3'000 Liter und pro m2 angeschlossenen Fläche mindestens 30 Liter betragen.
Begründung: Zu klein dimensionierte Rückhalteanlagen überlaufen schon bei geringen Niederschlägen und können damit das Kanalnetz nicht spürbar entlasten.
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