SIA Norm 181: Schallschutz im Hochbau
Schallschutzfenster

Zu welchen Zeiten dürfen im Kanton Basel-Stadt Bauarbeiten durchgeführt werden? Von Montag bis Samstag von 07:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr
Zu welchen Zeiten dürfen im Kanton Basel-Stadt lärmige Gartenarbeiten, wie Hächseln, Rasenmähen, Laubblasen usw. durchgeführt werden? Von Montag bis Samstag von 07:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 19:00 Uhr
Wie lange dürfen Gastgewerbebetriebe im Kanton Basel-Stadt geöffnet haben? Die zulässigen Öffnungszeiten variieren je nach Standort und Art des Betriebes. Erkundigen sie sich beim Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Lärmschutz 061 639 22 22 oder per e-mail (aue@bs.ch)
Was kann ich tun, wenn ich nachts wegen lauter Musik oder grölenden Restaurantbesuchern nicht schlafen kann? Rufen sie die Polizei.
Was kann ich tun, wenn ich wegen einer lauten Lüftungs- oder Klimaanlage oder wegen eines anderen gewerblichen Lärms gestört werde? Die Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie nimmt schriftliche Beschwerden entgegen
Braucht es für eine Veranstaltung auf privatem Grund ein Bewilligung? Nein. Mehr Details dazu können Sie unter folgendem Link lesen.
Fragen zu SIA-Norm 181: Schallschutz im Hochbau
Welche Anforderungen muss ich als Bauherr ohne vertragliche Abmachungen immer einhalten? Die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach SIA-Norm 181: Schallschutz im Hochbau sind in jedem Fall einzuhalten (Art. 32 LSV).
Welche Anforderungen muss ich als Bauherr mit dem Architekten und den Unternehmern vertraglich vereinbaren? Vertraglich müssen die erhöhten und die speziellen Anforderungen vereinbart werden.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Schallschutzanforderungen nach der SIA-Norm 181: Schallschutz im Hochbau? Die Bauherrschaft eines neuen Gebäudes ist gegenüber der Vollzugsbehörde für die Einhaltung verantwortlich.
Welche Anforderungen muss der Architekt bei Reihen- und Doppeleinfamilienhäuser und bei neuem Stockwerkeigentum einplanen? Bei solchen Bauten, an die höhere Ansprüche gestellt werden, müssen die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz nach SIA-Norm 181 rechtzeitig in die Planung einbezogen werden und sind vertraglich zu vereinbaren.
Wo kann ich mich als Mieter hinwenden, wenn ich das Gefühl habe, die Mindestanforderungen werden nicht eingehalten? In solchen Fällen sind der Liegenschaftseigentümer und/oder die Vollzugsbehörde, Abteilung Lärmschutz, zuständig. Kontakt über: Tel. 061 639 22 22
In unserem Merkblatt LSF 1/07 Schallschutz im Hochbau finden Sie nähere Informationen zu diesem Thema.
Fragen zu Schallschutzfenster
Wann habe ich als Gebäudeeigentümer Anspruch auf Schallschutzfenster? Bei Strassenverkehrslärm: Wenn bei Strassenverkehrslärm der Alarmwert von 70dB erreicht oder überschritten ist, werden vom Kanton 100% der Fensterkosten bezahlt. Bei Erreichung oder Überschreitung von 67dB werden 50% der Kosten vom Kanton gedeckt. Weitere Informationen zu Schallschutzfenstern bei Strassenlärm.
Bei Bahnlärm: Im Plan zur Lärmsanierung der Eisenbahn im Kanton Basel-Stadt ist die Lage der Lärmschutzwände und der Gebäude mit Beitragsberechtigung an Schallschutzfenster ersichtlich. Weitere Informationen zu Schallschutzmassnahmen bei Bahnlärm.
Gilt dieser Anspruch auf Schallschutzfenster für alle Fenster einer Liegenschaft? Nein, nur für Fenster in lärmempfindlichen Räumen wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw. die zum Zwecke des längeren Aufenthalts von Personen dienen und für Fenster von Küchen die grösser als 10 m2 sind.
Gilt dieser Anspruch auf Schallschutzfenster für alle Gebäude? Nein, nur für solche die vor dem 01.01.1985 erstellt wurden.
Wo kann ich feststellen, welcher Belastung mein Gebäude ausgesetzt ist? Die berechneten Lärmbelastungen können im Lärmbelastungskataster des Kantons Basel-Stadt eingesehen werden.
Kann ich ein Gesuch um Beitragszahlungen an Schallschutzfenster stellen? Nein, im Falle des Strassenverkehrslärm kommt der Kanton aufgrund einer Mehrjahresplanung auf die berechtigten Gebäudeeigentümer zu. Im Falle von Bahnlärm kommt ebenfalls der Kanton auf die Gebäudeeigentümer aufgrund der Plangenehmigungsverfügung des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu.
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