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Grosstanks ab 250'000 Liter
Grosstanks ab 250'000 Liter

Grosstanks

Für Grosstanks ab 250'000 Liter Inhalt gelten die aktuellen CARBURA-Richtlinien Teil 1-Gewässerschutz. Sie sind auf folgender Internetseite abrufbar:

www.carbura.ch oder erhältlich beim
Amt für Umwelt und Energie,
Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen,
Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel,
Telefon: 061 639 23 66, Fax: 061 639 23 51.

Auch für diese Anlagen ist die oben aufgeführte Bewilligungs- und Meldepflicht einzuhalten. Da die Vorschriften sehr detailliert sind, bitten wir Sie, für einen Gesprächstermin Kontakt mit dem AUE aufzunehmen (Tel. 061 639 23 66).

Anlagen für die Chemische Industrie
Für die erwähnten Anlagen, gelten die aktuellen Tanklager-Richtlinien für die Chemische Industrie (TRCI). Auch für diese Anlagen ist die oben aufgeführte Bewilligungs- und Meldepflicht einzuhalten. Da die Vorschriften sehr detailliert sind, und in den meisten Projekten eine Bewilligung erforderlich ist, bitten wir Sie für einen Gesprächstermin Kontakt mit dem AUE aufzunehmen
(Tel. 061 639 23 66).

Umschlagsplätze
Für Neu- oder Umbauprojekte ist eine Bewilligung erforderlich, die über das Bauinspektorat Basel-Stadt abgewickelt wird. Insbesondere sind die Schutzbauwerke so zu bemessen, dass Flüssigkeitsverluste aufgefangen und zurückgehalten werden, und dass der Betrieb und die Wartung ermöglicht werden. Bestehende Bauten sind periodisch auf die Gebrauchstauglichkeit zu prüfen und müssen bei Mängelerscheinungen entsprechend instand gesetzt werden. Detaillierte Anforderungen sind aus dem KVU Ordner «Schutzbauwerke aus Beton von Lageranlagen und Umschlagplätzen» zu entnehmen (www.kvu.ch). Sehr oft sind solche Projekte Spezialfälle, deshalb bitten wir Sie für einen Gesprächstermin Kontakt mit dem AUE aufzunehmen (Tel. 061 639 23 66).

Schlagwörter zu Tankanlagen
» Allgemeines
» Aufbewahrungspflicht
» Ausserbetriesetzung von Anlagen
» Beratung
» Bewilligungs- oder Meldepflicht?
» Bewilligungspflicht
» Befüllen der Lagerbehälter
» Chemische Industrie
» Erdverlegte Tanks
» Fachfirmen, Aufgaben und Pflichten
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» Unterhaltspflicht
» Umschlagsplätze
» Vollzugsrichtlinie der Kantone →Dokumente
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