Gemäss Bundesgesetz über des Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz) vom 24. Januar 1991
muss Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. Für die
Errichtung und den Betrieb von Kläranlagen, die das häusliche Abwasser reinigen
ist der Kanton zuständig.
Auch industrielles und gewerbliches Abwasser muss vor der Einleitung in ein Gewässer
gereinigt werden. Die Basler Grossbetriebe der Chemischen Industrie haben sich
zusammengeschlossen und betreiben ebenfalls zentrale Kläranlagen zur Reinigung ihres Chemieabwassers.
Im Verantwortungsbereich des AUE liegen 3 Grosskläranlagen.
Wir überwachen den Betrieb und kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen bei der Einleitung in den Rhein.
Zwei Anlagen werden von der Pro Rheno AG betrieben: die kommunale Abwasserreinigungsanlage ARA-Basel
und die Abwasserreinigungs-Anlage der Basler Chemie, die ARA-Chemie Basel, eine
gemeinsame Anlage der Firmen:
- F. Hoffmann La Roche AG
- Ciba Spezialitäten Chemie
- Novartis und
- Syngenta
Eine Anlage wird auf französischem Boden von der Société pour le
traitement des eaux industrielles Huningue, die ARA-STEIH, betrieben.
Sie verarbeitet die industriellen Abwässer der Novartis Pharma AG im St. Johann und
die Abwasser von französischen Firmen (Clariant und CIBA SC Huningue).
Die Einleitung dieser ARA erfolgt auf Schweizer Boden in den Rhein.
Die Bedingungen für die Einleitung dieser Kläranlagen werden in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 geregelt.
Die Bewilligung für die Einleitung der Anlagen in den Rhein erteilt das AUE.