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Kleintankanlagen im Gebäude
Kleintanks maximal 2'000 Liter-Behälter

Kleintankanlgen in Gebäuden

Innerhalb von Grundwasserschutzzonen oder -arealen
Bewilligungspflicht: Ja,
die Anlagen sind bewilligungspflichtig.
Tankkontrolle: Ja, ist vorgeschrieben.
Freistehende Lagerbehälter mit mehr als 450 Liter Heiz- oder Dieselöl zur Energieversorgung von Gebäuden oder Betrieben sind nur in der weiteren Schutzzone S3 für längstens zwei Jahre zulässig.
Das gesamte Nutzvolumen darf höchstens 30 m3 pro Schutzbauwerk betragen.

Adressliste Grundwasserschutzzonen
Alle nicht aufgeführten Strassen und Hausnummern befinden sich ausserhalb der Grundwasserschutzzonen in der ehemaligen Zone B.

Ausserhalb von Grundwasserschutzzonen oder -arealen
Bewilligungspflicht: Nein, nur Meldepflicht.
zum Meldeformular

Tankkontrolle: regelmässig
(Empfehlung alle 10 Jahre. Beachten Sie Ihre Versicherungsmodalitäten).

2.1 Schemenblatt K1 Kleintanks 2008
2.2 Schemenblatt K2 Kleintanks 2008
2.3 Schemenblatt K3 Kleintanks 2008
2.4 Schemenblatt K4 Kleintanks 2008

Schlagwörter zu Tankanlagen
» Allgemeines
» Aufbewahrungspflicht
» Ausserbetriesetzung von Anlagen
» Beratung
» Bewilligungs- oder Meldepflicht?
» Bewilligungspflicht
» Befüllen der Lagerbehälter
» Chemische Industrie
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