Aussenbewirtung

Gartenrestaurant

Was gibt es Schöneres, als an einem sonnigen Tag in einem lauschigen Gartenrestaurant in angenehmer Gesellschaft zu sitzen? – Das Gegenbild ist Die Bewohnerin und der Bewohner im oberen Stockwerk, dem nicht an jedem Tag nach den Geräuschen aus dem Gartenrestaurant zumute ist. Gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und gesunder Menschenverstand sind Voraussetzung für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten eines Gartenrestaurants können unterschiedlich sein. Einerseits gibt es Betriebe mit einem Aussenbereich auf Privatgrund: Diese Flächen werden über ein Baubewilligungsverfahren durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat bewilligt. Bei anderen liegt die Bewirtungsfläche auf der Allmend: Diese Flächen durchlaufen ein Bewilligungsverfahren der Allmendverwaltung. Die Beurteilung der Öffnungszeiten aller Bewirtungsflächen im Aussenbereich erfolgt anhand des Boulevardplans Innenstadt und ausserhalb der Innenstadt anhand des Lärmempfindlichkeitsstufenplans.

Grundsätzlich flächendeckend in der ganzen Stadt zählt die Auflage: «Musik jeglicher Art im Aussenbereich ist nicht zulässig. Darunter fällt auch die indirekte Beschallung durch offene Fenster und Türen.»

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