Fluglärm

Grundsätzlich werden Flugzeuge dank moderner Technik stetig leiser. Die heute eingesetzten Maschinen mit Triebwerken neuster Generation sind bedeutend leiser als noch vor wenigen Jahrzehnten. Trotz der steigenden Passagierzahlen auf dem EuroAirport bleibt die Lärmmenge konstant: Durch die grösseren Maschinen und die bessere Auslastung haben die Flugbewegungen seit dem Jahr 2000 abgenommen und halten sich seither relativ konstant auf tieferem Niveau.

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (EAP) ist nicht nur eine wichtige Verkehrsinfrastruktur, sondern durch seine Trinationalität auch ein Symbol für internationale Zusammenarbeit. Dem Lärmschutz wird am EAP mit diversen Massnahmen Rechnung getragen. Eine Rolle spielen insbesondere die Betriebszeitenregelung sowie die Optimierung der An- und Abflugverfahren unter Umweltgesichtspunkten. Eine wichtige Entwicklung ist die Einführung des Instrumentenlandesystems für Anflüge von Süden auf die Piste 33 des EAP (ILS 33). Das ILS 33 ermöglicht Präzisionsanflüge, welche die Flugsicherheit verbessern. Gleichzeitig wird die Anwohnerschaft im Nahbereich südlich und westlich des Flughafens von stärkerem Lärm entlastet, dafür werden die Bevölkerungsteile unter der Anflugachse mit mittlerem bis schwachem Lärm zusätzlich belastet.

Gesetzliche Grundlagen und Lärmbelastung

Der Fluglärmkataster des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt Aufschluss über die mittelfristigen Lärmbelastungen. Er dient als Grundlage zur Beurteilung der Bauzonenplanung, der Baugesuche und allfälliger Sanierungsmassnahmen. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die schweizerische Lärmschutz-Verordnung (LSV) bilden die gesetzliche Grundlage zur Beurteilung und Begrenzung von Fluglärm. Die Belastungsgrenzwerte von zivilen Flugplätzen sind im Anhang 5 der LSV aufgeführt. Nach Artikel 37 der Lärmschutz-Verordnung müssen die Vollzugsbehörden für Flugplätze Lärmkataster erstellen. Der Lärmkataster für den EAP zeigt die Lärmbelastung zu verschiedenen Tageszeiten.

Landesflughafen Basel-Mulhouse: Lärmbelastungskataster, gültig ab 25.11.2009 (PDF, 8.0 MB)

Der EAP betreibt ein Netz zur Lärmerfassung mit Stationen in Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Die Ergebnisse werden vierteljährlich in den Umwelt-Bulletins des Flughafens und auf der Homepage www.euroairport.com veröffentlicht.

Anfragen und Beschwerden

Betroffene können Anfragen und Beschwerden zum Flugverkehr am EAP an folgende Adresse richten:

Flughafen Basel-Mulhouse, Abteilung Umwelt
Postfach 142, 4030 Basel
Tel.: +41 61 325 26 34 (Anrufbeantworter)
Fax: +41 61 325 25 46
E-Mail: enviro@euroairport.com

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