Mehrweggeschirr

Diverse Mehrwegbecher

Verkaufsstände und Veranstaltungen

Wer im öffentlichen Raum in der Stadt Basel Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss Mehrweggeschirr verwenden (§20a USG BS).

Die Mehrweggeschirrpflicht gilt für Verkaufsstände sowie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Von dieser Regelung betroffen sind auch öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen (über die gesamte Veranstaltungsdauer betrachtet).

Mehrweggeschirr ist auf dem gesamten Festgelände zu verwenden. Informieren Sie deshalb Ihre Standbetreibenden rechtzeitig. Halten Sie die Auflagen auch im Vertrag mit den Standbetreibenden fest. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Mehrweggeschirrpflicht.

Zur praktischen Umsetzung bietet die Plattform SAUBERE-VERANSTALTUNG.CH Vorlagen für Gästeinfos, Plakate sowie weitere nützliche Tipps.

Kellner auf einer Veranstaltung serviert Raclettegericht im Mehrzweckteller und Getränk aus dem Plastikglas. Zoom

Ein Raclette auf einem stabilen Mehrwegteller hat mehr Stil.

Veranstaltungsteilnehmer mit indischem Gericht befülltem Mehrwegteller. Zoom

Abwaschen statt wegwerfen. Nutzen Sie Mehrwegteller.

Langes Brötchen mit Grillwurst in der Papierserviette. Zoom

Es geht auch ohne Wegwerfteller.

Mehrwegschale aus Kunststoff mit Deckel Zoom

Für zubereitete Menüs als Take-away existieren verschiedene Mehrwegsystem-Lösungen.

Verschiedene Formen von Mehrweggläser aus Kunststoff Zoom

Für Getränke gibt es eine Vielzahl von Mehrweggläsern aus Kunststoff.

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Vorbildfunktion der Verwaltung

Der Kanton Basel-Stadt hat im Bereich der Abfallvermeidung eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, weshalb für die Abgabe von Getränken und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr in Gebäuden und auf Grundstücken, die im Eigentum des Kantons stehen oder vom Kanton genutzt werden, Mehrweggeschirr zu verwenden ist.